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Informationen zum Dokument  BGE 135 V 373  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Im Streit liegt, ob der von der Stiftung Sicherheitsfonds BVG  ...
2.1 Nach der ursprünglichen, bis 31. Dezember 1996 in Kraft  ...
2.2 Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG leitet den geltend gemachte ...
2.3 Die Haftung nach Art. 56a BVG bzw. Art. 11 aSFV 2 setzt nach  ...
2.4 Eine haftpflichtrechtlich massgebliche Widerrechtlichkeit set ...
Erwägung 3
3.1 Gemäss Art. 73 Abs. 1 BVG bezeichnet jeder Kanton ein Ge ...
3.2 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist bei der Beurte ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Das kantonale Gericht verneinte seine sachliche Zustän ...
3.3.2 Die Beschwerdeführerin ruft den Beschwerdegrund nach A ...
3.4 Unbestritten ist, dass der Sicherheitsfonds Leistungen der in ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch:
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