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Informationen zum Dokument  BGE 136 V 231  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Streitig und zu prüfen ist die Höhe der Erwerbsersat ...
3.1 Die Vorinstanz erwog, für die Erwerbsersatz-Entschä ...
3.2 Dem entgegnet der Beschwerdeführer, nachdem er den Vorsc ...
3.3 Das BSV vertritt den Standpunkt, bei bloss behaupteter Mö ...
Erwägung 4
4.1 Unter dem Kapitel "Erfüllung der Ausbildungsdienstpflich ...
4.2 Der Grundsatz, dass die Dienstpflicht (inklusive Grundausbild ...
4.3 Hingegen ist die Aussage im angefochtenen Entscheid zu pr&aum ...
4.4 Unbestritten gilt der Beschwerdeführer nicht als Erwerbs ...
5. Es fragt sich, was unter einer Erwerbstätigkeit von l&aum ...
5.1 Der in Art. 1 Abs. 2 lit. b EOV verwendete Begriff der "Erwer ...
5.2 Sinn und Zweck von Art. 1 Abs. 2 lit. b EOV ist es, Dienstlei ...
Erwägung 6
6.1 Im Rahmen einer verfassungsmässigen Auslegung der nach d ...
6.2 Unter Gleichbehandlungsaspekten spricht nichts dagegen, jeden ...
6.3 Hingegen sind mindestens einjährige und unbefristete Erw ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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