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Informationen zum Dokument  BGE 137 V 394 - Doppelerstattung durch Versicherungen  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdeführeri ...
3. Am 1. Januar 2003 sind das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 &u ...
Erwägung 4
4.1 Das kantonale Gericht nahm an, die Beschwerdeführerin ha ...
4.2 Der von der Vorinstanz angenommene Verzicht knüpft an ei ...
Erwägung 5
5.1 Das kantonale Gericht hielt fest, wegen der im Zeitpunkt des  ...
5.2 Dem ist nicht zu folgen. Zwar trifft es zu, dass die Subrogat ...
Erwägung 6
6. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Vergleich mit dem h ...
6.1 Nach einem UVG-versicherten Ereignis mit Drittbeteiligung sin ...
6.2 Der Vergleich zwischen der Beschwerdeführerin und dem Ha ...
6.3 An Leistungen aus Haftpflichtrecht mit jeweils vergleichbarem ...
6.4 Zu beurteilen bleibt, ob durch den Haftpflichtigen auch tats& ...
6.5 Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich im Vergl ...
6.6 Der Behauptung der Beschwerdeführerin, sie habe im Zivil ...
6.7 Die Beschwerdeführerin bringt auch vergeblich vor, sie h ...
6.8 Grundsätzlich kann ein Geschädigter nur einmal die  ...
Erwägung 7
7. Die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche kann &uu ...
7.1 Auch der Private ist im Verkehr mit den Behörden an Treu ...
7.2 Mit undatiertem Schreiben an ihre ehemalige Arbeitgeberin, da ...
7.3 Im Hinblick auf die Beurteilung des Verhaltens der Parteien i ...
7.4 Indem die Beschwerdeführerin gegenüber dem Haftpfli ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch: A. Tschentscher
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