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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 186  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Vorinstanz zu Recht ei ...
1.1 Art. 1a AHVG lautet wie folgt: ...
1.2 Gemäss Rz. 3097 in Verbindung mit Rz. 3096 WVP sind Staa ...
Erwägung 2
2.1 Die Vorinstanz schloss mangels Wohnsitzes der Beschwerdegegne ...
2.2 Das BSV bestreitet den persönlichen Geltungsbereich der  ...
2.3 Die Beschwerdegegner gehen wie die Vorinstanz von der Anwendb ...
Erwägung 3
3.1 Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass die Beschwerdegegne ...
3.2 Am 1. Juni 2002 ist das FZA in Kraft getreten. Nach Art. 1 Ab ...
3.3 Es kann offenbleiben, inwieweit die Beschwerdegegnerin in den ...
3.3.1 Gemäss Art. 1 lit. h Verordnung 1408/71 heisst "Wohnor ...
3.3.2 Die Vorinstanz ist implizit von einem Wohnort der Beschwerd ...
3.3.3 Wohnt die Beschwerdegegnerin nicht in einem Mitgliedstaat,  ...
3.4 Zu keinem anderen Ergebnis führt das Gleichbehandlungsge ...
3.4.1 Nach Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA geniesst ein Arbeitnehmer i ...
3.4.2 Abgesehen davon, dass auch in Bezug auf Art. 9 Abs. 2 Anhan ...
3.5 Nachdem die Beschwerdegegnerin nicht als in einem anderen Ver ...
3.6 Aus diesen Erwägungen folgt, dass im vorliegenden Fall A ...
4. Auf das eventuelle Vorbringen einer freiwilligen Weiterversich ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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