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Informationen zum Dokument  BGE 139 V 570  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Nach verbindlicher, im Übrigen unbestrittener Feststellun ...
2. Mit Bezug auf die einzig streitige Frage, ob der Rückford ...
Erwägung 3
3.1 Es ist - zu Recht - unbestritten, dass die versehentliche Nic ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Die Vorinstanz hat festgestellt, die Frage nach der Anzahl  ...
3.2.2 Mit Bezug auf das erstmals im Oktober 2012 erwähnte Fr ...
3.3 Der masslich nicht bestrittene Rückforderungsanspruch is ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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