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Informationen zum Dokument  BGE 143 V 451  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht bestätigte, dass ...
5. Das Verwaltungsgericht hat den regierungsrätlichen Entsch ...
6. Die Gemeinde Galgenen legt in ihrer Beschwerde nicht dar, inwi ...
Erwägung 7
7.1 Nach Art. 1 IVSE bezweckt diese, die Aufnahme von Personen mi ...
7.2 Dass ein interkantonaler Sachverhalt im Sinne des Bundesgeset ...
7.3 Der zivilrechtliche Wohnsitz eines Kindes befindet sich am Wo ...
7.4 Vorliegend kommt die IVSE zur Anwendung. Daran ändern au ...
Erwägung 8
8.1 Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt  ...
8.2 Im innerkantonalen Verhältnis bestimmt das kantonale Rec ...
8.3 Die unterstützungsbedürftige Person hat ihren Wohns ...
Erwägung 8.4
8.4.1 Für minderjährige Kinder gelangt bezüglich d ...
8.4.2 Letzteres ist der Fall bei Unmündigen, welche unter el ...
8.4.3 Als lediglich vorübergehend - und damit keinen eigenen ...
8.5 Mit Entscheid der KESB Ausserschwyz vom 29. Juni 2016 wurde d ...
Erwägung 9
9.1 Soweit im Rahmen der IVSE sich der Wohnsitz von C. nach den N ...
9.2 Beim ZUG handelt es sich um ein Bundesgesetz, mit welchem der ...
9.3 Bei der IVSE handelt es sich um eine interkantonale Vereinbar ...
9.4 Für die Beurteilung der Frage, wer für die Kosten d ...
9.5 Die Gemeinde Galgenen ist nach dem Gesagten sowohl unter Beac ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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