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Informationen zum Dokument  BGE 145 V 343  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
2. In formell-rechtlicher Hinsicht ist die Beschwerdebefugnis der A.A. streitig; das Gesuch der Vorsorgestiftung C. um aufschiebende Wirkung der Beschwerde (Sachverhalt Bst. C.b) wird mit dem heutigen Urteil gegenstandslos.
2.1 Gemäss Art. 89 Abs. 1 lit. a BGG und Art. 48 Abs. 1 lit. ...
2.2 Geht es im Rahmen einer Teilliquidation um die Voraussetzunge ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Die Rentenberechtigung des B.A. sel. entfiel mit seinem Tod ...
2.3.2 Zu prüfen bleibt ein formell-rechtlicher Subjektwechse ...
2.4 Zusammengefasst ergibt sich, dass A.A. unter keinem Titel - w ...
3. In materiell-rechtlicher Hinsicht soll primär über d ...
Erwägung 3.1
3.1.1 Die "Rückstellung pendente Invaliditätsfälle ...
3.1.2 Pendente Invaliditätsfälle sind hängige, als ...
3.1.3 Aber auch die vorinstanzliche Begründung in E. 7.8.2.2 ...
3.1.4 Insgesamt kann von einer sachgemässen Berechnung der " ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Was das Contribution Agreement vom 24. Februar 2011 (nachfo ...
3.2.2 Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass d ...
3.2.3 Es ist demnach nicht als bundesrechtswidrig zu beanstanden, ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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