1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Streitig ist, ob das kantonale Gericht die Beschwerdefüh ...
2.2 Es steht ausser Frage, dass die Beschwerdeführerin aufgr ...
Erwägung 3
3.1 Das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen E ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Die VO Nr. 883/2004 bezweckt nicht die inhaltliche Angleich ...
3.2.2 So bestimmt Art. 36 Abs. 2 VO Nr. 883/2004, dass eine Perso ...
Erwägung 3.2.2.1
3.2.2.1.1 Damit verankert Art. 36 Abs. 2 VO Nr. 883/2004 (nebst a ...
3.2.2.1.2 Zur administrativen Erledigung des Antrags auf Leistung ...
Erwägung 3.2.2.2
3.2.2.2.1 Mit der Sachleistungsaushilfe zwingend verknüpft i ...
3.2.2.2.2 Die Erstattungsnorm wird in der Durchführungsveror ...
3.2.2.2.3 Erstattungen zwischen den Trägern der Mitgliedstaa ...
3.2.2.2.4 Als Schweizer Verbindungsstelle, der die Durchführ ...
3.2.2.3 Von der Verbindungsstelle zu unterscheiden ist der zust&a ...
3.2.3 Was die in Art. 36 Abs. 2 VO Nr. 883/2004 erwähnten be ...
Erwägung 4
4.1 Die Vorinstanz hat erwogen, es stehe unbestrittenermassen fes ...
4.2 Die beschwerdeführende Suva wendet dagegen im Wesentlich ...
4.3 Die IVSTA verweist ihrerseits darauf, dass sie mangels Versic ...
Erwägung 5
5.1 Zu Recht hat das kantonale Gericht den Grundsatz besonders he ...
5.2 Die Legaldefinition in Art. 1 Bst. q VO Nr. 883/2004 sieht vi ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Die oben dargelegte Legaldefinition (vgl. E. 3.2.2.3 oben) ...
5.3.2 Letzteres folgt - worauf die Beschwerdeführerin zu Rec ...
5.3.3 Was die Suva angeht, gelangt Art. 1 Bst. q/i VO Nr. 883/200 ...
Erwägung 5.4
5.4.1 Der Wortlaut von Art. 1 Bst. q VO Nr. 883/2004 liesse demna ...
5.4.2 Namentlich die Zuordnung der streitbetroffenen Leistungen z ...
5.4.3 Die Beschwerdeführerin verweist sodann zur Untermaueru ...
5.5 Nach dem Erwogenen kann der angefochtene Gerichtsentscheid be ...
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