1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
1. Bundesrechtlich nicht zu beanstanden ist allerdings, daß ...
2. Das angefochtene Urteil beruht indessen auf der Verletzung von ...
a) Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war Prof. Dr. X ...
b) Das Berufungsgericht hält für möglich, daß ...
c) Auf einer Verletzung von Bundesrecht beruht ferner die Begr&uu ...
d) Das Berufungsgericht hat, wie erwähnt, eine Reihe von &Au ...
e) Zu denken wäre allerdings daran, daß die Fehler, di ...
3. Da sich das Urteil des Berufungsgerichts auch nicht aus andere ...
|