Anerkennung immerwährender
Neutralität (1815)
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Nachdem für die
Schweiz beim Wiener
Kongress neue, um Waadt, Neuenburg und Genf erweiterte Grenzen vorgesehen
worden waren und die Tagsatzung dieses Regime im Bundesvertrag
verbindlich umgesetzt hatte, wurde von den Vertragsstaaten am
20. November
1815 die immerwährende Neutralität der Eidgenossenschaft
für das so erweiterte Territorium beschlossen.
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Der Vertragstext ist
abgedruckt ist bei: Wilhelm Oechsli, Quellenbuch zur Schweizergeschichte,
2. Aufl. Zürich 1901, S. 659 ff.; Alfred Kölz, Quellenbuch
zur neuen schweizerischen Verfassungsgeschichte, Band 1, Bern 1992, S.
203 f.
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