Bundesvertrag (1815)
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Der bereits am 8. September
1814, also lange vor der Erklärung
des Wiener Kongresses, beschlossene Bundesvertrag wurde am 7. August
1815 im Zürcher Grossmünster von den Tagsatzungsabgeordneten
der nunmehr 21 1/2 Kantone feierlich beschworen; Nidwalden trat am 30.
August dem Bundesvertrag nachträglich bei. In der Zweiten Pariser
Friedenskonferenz folgte am 20. November dann die begehrte Neutralitätsgarantie.
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Der Erklärungstext
ist zusammen mit der französischen Textfassung abgedruckt bei: Alfred
Kölz, Quellenbuch zur neuen schweizerischen Verfassungsgeschichte,
Band 1, Bern 1992, S. 193 ff.
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