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Informationen zum Dokument  BVerfGE 4, 358 - Reichsgesetz über den Finanzausgleich  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
III.
B.
I.
1. Da nach § 86 Abs. 2 BVerfGG nur darüber zu entscheid ...
2. Das Verfahren nach § 86 Abs. 2 BVerfGG berührt jedoc ...
3. Dagegen brauchen die gesetzgebenden Körperschaften der an ...
II.
1. Hier kommen für eine sinngemäße Anwendung ledi ...
2. Das oberste Gericht des Landes wäre allenfalls dann in de ...
3. § 86 Abs. 2, § 80 Abs. 1 BVerfGG hat ersichtlich nic ...
4. Die Vorlage über das obere Bundesgericht und zugleich &uu ...
a) Nach dem Grundgesetz ist es Aufgabe der Gerichte, Recht zu spr ...
b) Für die richterliche Normenkontrolle hat Art. 100 Abs. 1  ...
c) Seinem Inhalt nach will § 80 Abs. 1 BVerfGG, indem er den ...
d) Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes über das Bundesver ...
e) Wie die Entstehungsgeschichte ergibt, hat sich also der Gesetz ...
5. Gutachtliche Äußerungen der weiterleitenden Gericht ...
6. Das Finanzgericht hätte also die Vorlage über den Bu ...
C. -- I.
1. Der Gesetzgeber hat § 86 Abs. 2 BVerfGG im Hinblick auf A ...
2. Der Zeitpunkt, zu dem eine Norm sich gegebenenfalls in Bundesr ...
II.
1. Auch bei Auslegung dieses Begriffs kann dahingestellt bleiben, ...
2. Daher kann es auf einen "Streit" der Parteien über die Re ...
3. Streitig im Sinne des § 86 Abs. 2 BVerfGG ist daher die R ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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