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Informationen zum Dokument  BVerfGE 10, 285 - Bundesgerichte  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
1. Die Bayerische Staatsregierung hält § 127 BRRG f&uum ...
2. Das Gericht hat dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregier ...
a) Die Hessische Landesregierung teilt die Auffassung der Bayeris ...
b) Namens der Bundesregierung ist der Bundesminister des Innern d ...
3. Die Bayerische Staatsregierung hat auf mündliche Verhandl ...
B. - I.
II.
III.
1. Der Bundesgesetzgeber darf von seinen Befugnissen nach Art. 74 ...
2. § 127 BRRG muß aber dahin verstanden werden, da&szl ...
3. Nach § 127 BRRG kann also die Revision, über die das ...
IV.
1. a) Der Wortlaut des Art. 99 GG ist nicht geeignet, die bayeris ...
b) Die Bayerische Staatsregierung hat darauf hingewiesen, da&szli ...
2. Eine Einschränkung der Kompetenz des Bundes aus Art. 74 N ...
a) Die enge Auslegung des Art. 99 GG, nach der den oberen Bundesg ...
b) Die Bayerische Staatsregierung meint, für die Auslegung d ...
c) Auch allgemeine Prinzipien des Bundesstaats verbieten es nicht ...
3. Bei der Beantwortung der Frage, ob die Kompetenz des Bundesges ...
a) Unter der ausgeprägt föderalistischen Reichsverfassu ...
b) Unter der Weimarer Reichsverfassung ist der Umfang des vor Ger ...
4. a) Das Grundgesetz hat an der Praxis unter den Reichsverfassun ...
b) Die Entstehungsgeschichte der Art. 95, 96 und 99 GG ist entgeg ...
5. Der Bundesgesetzgeber ist in ständiger Praxis davon ausge ...
6. Die Befugnis des Bundes, Verfassung und Verfahren der Verwaltu ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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