1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 153, 182 - Suizidhilfe
BVerfGE 142, 74 - Sampling
BVerfGE 138, 261 - Samstagsarbeit
BVerfGE 111, 10 - Ladenschlussgesetz III
BVerfGE 108, 370 - Exklusivlizenz
BVerfGE 77, 275 - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
BVerfGE 53, 1 - Schulbücher
BVerfGE 50, 290 - Mitbestimmung
BVerfGE 39, 96 - Städtebauförderungsgesetz
BVerfGE 26, 338 - Eisenbahnkreuzungsgesetz
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
1. Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen § 3 des ...
2. Die Verfassungsbeschwerden sind zulässig. ...
3. Die Verfassungsbeschwerden sind unbegründet. ...
a) Der Bund hat durch Erlaß des Ladenschlußgesetzes n ...
b) Die Beschwerdeführerinnen wenden ferner ein, daß di ...
c) Das Gesetz beschränkt die Handlungsfreiheit der Beschwerd ...
d) Der Gesetzgeber war an seiner Regelung auch nicht dadurch gehi ...
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