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Informationen zum Dokument  BVerfGE 14, 263 - Feldmühle-Urteil  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Das Umwandlungsgesetz regelt zunächst die Umwandlung eine ...
2. Die übertragende Umwandlung wurde durch das Gesetz ü ...
3. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes befristete § 7 des H ...
4. Da Umwandlungen mit erheblichen Steuerlasten verbunden sind, i ...
II.
1. Das Ausgangsverfahren betrifft die Eintragung eines Umwandlung ...
2. Das Amtsgericht Düsseldorf, bei dem die Feldmühle di ...
3. In der mündlichen Verhandlung wurden von Gerichts wegen R ...
B.
C.
I.
1. Die gesetzliche Regelung des Aktienrechts ist ausgegangen von  ...
2. Da alle diese verschiedenartigen Gebilde sich nicht durch klar ...
3. Das Grundgesetz enthält entsprechend seiner weitgehenden  ...
4. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Mehrheitsumwandlung zu se ...
II.
1. Das vorlegende Gericht verneint mit Recht, daß § 15 ...
2. Prüfungsmaßstab für die Verfassungsmä&szl ...
a) Das in der Aktie verkörperte gesellschaftsrechtliche Eige ...
b) Das Bundesverfassungsgericht verkennt nicht, daß gegen d ...
c) Diesen Bedenken ist entgegenzuhalten: ...
(1) Wenn der Gesetzgeber eine Mehrheit von mehr als drei Vierteln ...
(2) Hauptanwendungsfall der Mehrheitsumwandlung einer Aktiengesel ...
(3) Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser gesetzgeb ...
d) Das Bundesverfassungsgericht hat auch nicht feststellen kö ...
e) Es ist geltend gemacht worden, die Mehrheitsumwandlung sei mit ...
III.
1. Die Minderheitsaktionäre erhalten die ihnen zustehende Ab ...
2. Im Gegensatz zu den Gläubigern der umgewandelten Aktienge ...
3. Die Feststellung der Abfindung erfolgt im Zivilprozeß od ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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