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Informationen zum Dokument  BVerfGE 20, 283 - Radioaktive Salbe  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Die Beschwerdeführerin zu 1) betreibt eine Arzneimittelfa ...
2. Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimitt ...
3. Die hier in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen lauten: ...
a) Arzneimittelgesetz: ...
b) Verordnung: ...
II.
1. Die Beschwerdeführerin zu 1) trägt vor: ...
a) Die angegriffenen Vorschriften seien in verfassungswidriger We ...
b) Verstehe man aber die Ermächtigung des § 7 Abs. 2 AM ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2) ist gleichfalls der Auffassung ...
a) Art. 12 GG sei verletzt. Er -- der Beschwerdeführer zu 2) ...
b) Die beanstandeten Vorschriften verletzten auch den Gleichheits ...
c) Auch Art. 14 GG sei verletzt. Das Grundrecht des Eigentums d&u ...
III.
B. -- I.
II.
1. Auch eine Rechtsnorm kann als Akt der öffentlichen Gewalt ...
2. Beide Beschwerdeführer begründen ihre Verfassungsbes ...
C.
I.
II.
1. Die Verordnung läßt erkennen, auf welche Ermäc ...
2. § 7 Abs. 2 AMG ermächtigt den Verordnunggeber, unter ...
a) Nach dem Wortlaut der Ermächtigung soll der Verordnunggeb ...
b) Die Ermächtigung kann sich indessen nicht darin ersch&oum ...
c) Die angefochtenen Vorschriften der §§ 2 Abs. 2,3 VO  ...
III.
1. Die angefochtenen Vorschriften berühren nicht die Freihei ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2) ist der Ansicht, daß die ...
3. Auch Art. 14 GG ist offensichtlich nicht verletzt. ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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