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Informationen zum Dokument  BVerfGE 24, 367 - Hamburgisches Deichordnungsgesetz  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Im Mittelpunkt der Überleitungsvorschriften des II. Teils ...
a) Die in § 2 Abs. 1 Buchst. a genannten Flurstücke und ...
b) Bei den in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Buchst. b DOG im ei ...
c) Die Rechtsumwandlung betrifft alle Flurstücke, die urspr& ...
d) Nach der Gesetzesbegründung handelt es sich bei den von d ...
2. Die nach § 2 Abs. 1 DOG in das öffentliche Eigentum  ...
3. § 7 Abs. 1 und 2 DOG in der Fassung des Gesetzes vom 13.  ...
4. § 8 DOG sieht die Durchführung eines Grenzbereinigun ...
5. Das Gesetz enthält in den §§ 5 und 6 DOG eine R ...
II.
1. Das Deichordnungsgesetz sei insgesamt wegen Verstoßes ge ...
2. Auch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verbiete die Einf&uu ...
3. Die Überführung ihrer Grundstücke in öffen ...
III.
1. Die vom Beschwerdeführer A. ... (1 BvR 200/65 Nr. 10) ben ...
2. Der Deichverband Wilhelmsburg (1 BvR 249/65 Nr. 1) ist ein Was ...
3. Der Beschwerdeführer L. ... (1 BvR 249/65 Nr. 3) war Eige ...
4. Der Beschwerdeführer E. ... (1 BvR 249/65 Nr. 7) war Inha ...
5. Die übrigen 31 Beschwerdeführer besaßen jeweil ...
IV.
1. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hält die Verf ...
2. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat Rechtsgutachte ...
B. -- I.
1. Hinrich A.... (1 BvR 200/65 Nr. 10): ...
2. Deichverband Wilhelmsburg (1 BvR 249/65 Nr. 1): ...
3. Rudolf L.... (1 BvR 249/65 Nr. 3): ...
4. Ewald E.... (1 BvR 249/65 Nr. 7): ...
II.
C.
I.
II.
1. Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Erste Verordnung üb ...
2. Auch die sachenrechtliche Kodifikation des Bürgerlichen G ...
D. - I.
1. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Privateigentum ...
2. Eigentum ist eine Form der Sachherrschaft und damit der umfass ...
II.
III.
E.
I.
II.
1. Wenn § 2 Abs. 1 DOG bestimmt, daß mit dem Inkrafttr ...
2. Inhalt und Umfang der von der Rechtsumwandlung betroffenen Rec ...
3. Hiernach ergibt sich, daß die Rechtsumwandlung jedenfall ...
III.
1. Das Verhältnis des Art. 19 Abs. 1 GG zu der nach Art. 14  ...
a) Art. 19 Abs. 1 GG dient der Sicherung derjenigen Grundrechte,  ...
b) Auf Grund des Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG kann die Eigentumsgaran ...
c) Wenn hiernach Art. 19 Abs. 1 GG bei Enteignungsgesetzen nicht  ...
2. Stellt die Enteignung auch keine Einschränkung des Eigent ...
IV.
V.
1. Der abstrakte Rechtsbegriff des Gemeinwohls deckt eine Vielfal ...
2. Jeder Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich  ...
3. Seitens der Freien und Hansestadt Hamburg und in den von ihr v ...
VI.
1. Die Rüge der Beschwerdeführer, der hamburgische Gese ...
2. Das Mittel der vollständigen Eigentumsentziehung ist nur  ...
3. Die Beschwerdeführer beanstanden, daß die Grundst&u ...
4. Die Beschwerdeführer bestreiten zu Unrecht die Erforderli ...
5. Die Enteignung greift auch nicht in sachlicher Beziehung weite ...
6. Der Grundsatz, daß sich die Enteignung nur auf solche Gr ...
a) Die Beschwerdeführer tragen vor, ein nicht unbeträch ...
b) Die Beschwerdeführer rügen weiter, die Enteignung de ...
7. Durch § 2 Abs. 1 DOG sind Flurstücke von der Rechtsu ...
F.
I.
II.
III.
1. Während Art. 153 Abs. 2 Satz 2 der Weimarer Reichsverfass ...
2. Hiernach kann bei der Beurteilung, ob sich die Regelung des &s ...
3. Das Gebot gleicher Behandlung ist nicht dadurch verletzt, da&s ...
4. Die Beschwerdeführer halten § 5 Abs. 1 DOG auch desh ...
5. Die Beschwerdeführer beanstanden zu Unrecht, daß &s ...
6. Der Einwand, § 5 Abs. 1 DOG schließe die Berüc ...
7. Gegen die Entschädigungsregelung des § 5 Abs. 2 DOG  ...
a) Einzelne Beschwerdeführer machen jedoch geltend, durch di ...
b) Entsprechendes gilt für den Einwand, bei den Grundstü ...
8. Die Abgrenzung der Abfindung nach § 5 Abs. 1 DOG von der  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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