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Informationen zum Dokument  BVerfGE 32, 157 - Stichtagsregelung  Materielle Begründung

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I.
1. Die am 20. Dezember 1893 geborene Beschwerdeführer ist na ...
a) Bemessungsgrundlage der Aufwandsentschädigung, die die Mi ...
b) Für die Bundestagsabgeordneten hat das Gesetz über d ...
2. Der Beschwerdeführer hält die hessische Regelung der ...
3. a) Dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung ...
b) Auf die im übrigen an den Deutschen Bundestag und alle La ...
II.
1. Der Beschwerdeführer ist im vorliegenden Falle nicht gehi ...
2. Gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde spricht  ...
3. Die Verfassungsbeschwerde ist rechtzeitig erhoben. Zwar ist da ...
4. Die Ausführungen des Beschwerdeführers zeigen, da&sz ...
III.
1. Nach Art. 98 Abs. 1 Satz 1 Hess Verf. hat der Landtagsabgeordn ...
2. Durch § 12 Sätze 1 und 2 HessAbgEntschG werden u. a. ...
3. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn &sec ...
IV.
Abweichende Meinung der Richter Dr. Leibholz, Dr. v. Schlabrenorff und Dr. Rinck zu dem Beschluß des Zweiten Senats des Bundeverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1971 - 2 BvR 367/69 -

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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