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Informationen zum Dokument  BVerfGE 33, 206 - Waffengesetz  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
1. a) Gegen den am 14. September 1947 geborenen Beteiligten des A ...
b) Das Amtsgericht München - Jugendgericht - hat durch Besch ...
2. a) Gegen den am 11. Januar 1940 geborenen Beteiligten des Ausg ...
b) Das Amtsgericht Bramsche hat den Erlaß des Strafbefehls  ...
c) In der nach erfolgreicher Beschwerde der Staatsanwaltschaft an ...
3. a) Gegen den am 28. Januar 1948 geborenen Beteiligten des Ausg ...
b) Das Amtsgericht München - Jugendgericht - hat durch Besch ...
4. a) Gegen den am 21. Oktober 1935 geborenen Beteiligten des Aus ...
b) Das Amtsgericht Kamen lehnte den Erlaß des Strafbefehls  ...
c) Mit sofortiger Beschwerde machte die Staatsanwaltschaft gelten ...
d) Das Landgericht Dortmund hat mit Beschluß vom 22. Dezemb ...
III.
1. Der Bundesminister der Justiz hat sich namens der Bundesregier ...
a) Die Erheblichkeit einer Vorlagefrage sei nicht auf gültig ...
b) Mit Rücksicht auf § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB sei der ers ...
c) Materiell sei § 26 Abs. 1 WaffG ein Sanktionsblankett, da ...
2. Die Bayerische Staatsregierung hält die Vorlagebeschl&uum ...
3. Der Bundesgerichtshof hat sich gemäß § 82 Abs. ...
4. Da die vier Vorlagen nach Art. 126 GG in Verbindung mit § ...
B.
I.
1. Die Verfahren betreffen die Frage, ob eine vor dem Inkrafttret ...
2. Die Vorlagefragen sind nicht etwa deshalb unzulässig, wei ...
II.
1. Voraussetzung der beantragten Feststellung ist, daß in d ...
a) Die Frage, ob eine Norm als Bundesrecht fortgilt, ist u. a. da ...
b) Die vorlegenden Gerichte halten § 26 Abs. 1 WaffG üb ...
c) Die Bayerische Staatsregierung (betrifft die Verfahren zu 1 a) ...
2. Die Vorlagefrage ist auch in allen Ausgangsverfahren nach Auff ...
3. Die Auffassung der vorlegenden Gerichte über die Entschei ...
a) Im Verfahren des Amtsgerichts München (62 Cs 91/69 jug. 8 ...
b) In den beiden anderen Ausgangsverfahren liegt die Tatzeit (Fal ...
C. - I.
1. Nach Art. 123 Abs. 1 GG gilt Reichsrecht fort, soweit es dem G ...
2. Das Waffengesetz vom 18. März 1938 wurde nach dem Zusamme ...
3. Dagegen sind diejenigen Vorschriften des Waffengesetzes, die i ...
4. Der Abschnitt V des Waffengesetzes (§§ 26 und 27) en ...
5. Mit dieser Qualifizierung des § 26 Abs. 1 WaffG weicht de ...
6. Die Tatsache, daß § 26 Abs. 1 WaffG als Höchst ...
7. Die Fortgeltung des § 26 Abs. 1 WaffG als Landesrecht, so ...
II.
1. Die sog. Rechtsbereinigungsgesetze der Länder haben zwar  ...
a) Das Dritte Gesetz zur Bereinigung des bayerischen Landesrechts ...
b) Für das Land Niedersachsen bestimmt das Zweite Gesetz zur ...
c) Das Gesetz zur Bereinigung des als Landesrecht fortgeltenden e ...
2. Auch die Gesetze, die in den Ländern Bayern, Niedersachse ...
a) Das bayerische "Strafrechts-Bereinigungs- und Anpassungsgesetz ...
b) Das niedersächsische "Anpassungsgesetz" vom 24. Juni 1970 ...
c) Im "Anpassungsgesetz" des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. D ...
3. Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-H ...
4. Auch die Entstehungsgeschichte des Bundeswaffengesetzes sprich ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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