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Informationen zum Dokument  BVerfGE 34, 52 - Hessisches Richtergesetz  Materielle Begründung

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A. - I.
II.
1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens bestand 1966 die zweite ...
2. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) hält die gesetzli ...
3. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) hat sein Verfahren ern ...
III.
1. Zur Vorlage hat sich für die Regierung des Landes Hessen  ...
2. Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Hessischer Landtag h ...
B. - I.
1. Das vorlegende Gericht war ordnungsgemäß besetzt. D ...
2. Das vorlegende Gericht ist der Auffassung, daß bei Ung&u ...
3. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) hat zunächst im V ...
II.
1. Die Gesetzgebungsbefugnis des Landes Hessen ist gegeben.  ...
2. § 93 Abs. 2 Satz 1 HRiG hält sich, wie der Hessische ...
a) Die Teilung der Gewalten ist für das Grundgesetz ein trag ...
b) All dies ergibt sich auch aus dem Rechtsstaatsprinzip, insofer ...
c) § 93 Abs. 2 Satz 1 HRiG überschreitet nicht die durc ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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