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Informationen zum Dokument  BVerfGE 34, 81 - Wahlgleichheit  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) Nach Art. 79 Satz 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ...
b) § 42 LWahlG lautet seit der ersten Fassung des Gesetzes v ...
c) Durch das Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetze ...
2. Bei der Landtagswahl vom 21. März 1971 sind mit Mandaten  ...
II.
III.
IV.
V.
1. Landtag und Landesregierung von Rheinland-Pfalz haben vorgetra ...
a) Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig. Sie richte sich ...
b) Die Verfassungsbeschwerde sei auch unbegründet. Soweit di ...
2. Der Bundesminister des Innern beschränkt sich in seiner S ...
VI.
B.
I.
1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Wa ...
2. Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG in Verbindung mit § 90 Abs ...
a) Angefochten ist das Urteil des Wahlprüfungsgerichts beim  ...
b) Die Beschwerdeführer haben geltend gemacht, das angefocht ...
II.
1. Dem Einwand, der Grundgedanke des Art. 41 GG, nämlich die ...
2. Der Hinweis, das Wahlprüfungsverfahren müsse innerha ...
3. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht auch das ...
4. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach auf den überwie ...
III.
1. Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Verfassungs ...
2. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht en ...
C.
I.
1. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl ist ein Anwendungsfall d ...
2. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgeber hat sich fü ...
II.
1. Während dem Grundsatz der gleichen Wahl bei der Mehrheits ...
2. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge im Zuge d ...
3. Für diese, in ihrer praktischen Auswirkung auf eine Versc ...
4. Eine Bestimmung, die eine Partei oder Wählergruppe in gle ...
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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