1. Bearbeitung
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A. Tschentscher |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 145, 171 - Kernbrennstoffsteuergesetz
BVerfGE 110, 304 - Anwaltsnotariat I
BVerfGE 110, 274 - Ökosteuer
BVerfGE 94, 115 - Sichere Herkunftsstaaten
BVerfGE 84, 239 - Kapitalertragssteuer
BVerfGE 79, 106 - Hinterbliebenenversorgung
BVerfGE 66, 155 - Hochschule Hannover
BVerfGE 53, 30 - Mülheim-Kärlich
BVerfGE 50, 386 - Schuldzinsen
BVerfGE 47, 1 - Hausgehilfin
BVerfGE 41, 126 - Reparationsschäden
BVerfGE 39, 258 - Kapazitätsausnutzung
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
1. Die Beschwerdeführer zu 1) sind die Erben des verstorbene ...
2. Bei der Veranlagung von Vater und Sohn Sch... zur Vermöge ...
3. Die Beschwerdeführer zu 1) und der Beschwerdeführer ...
III.
a) Zum einen gelte die Vorschrift nur für Ansprüche aus ...
b) Zum anderen betreffe § 24 Nr. 1 d LAG nur Vereinbarungen ...
B.
C.
I.
II.
III.
1. Wenn der Bundesfinanzhof zur Begründung seiner Auffassung ...
2. Auch die Auffassung des Bundesfinanzhofs über den Sinn de ...
3. Da in § 24 Nr. 1 d und in § 27 Abs. 1 LAG die Verein ...
4. Die Beschränkung der Steuervergünstigung lä&szl ...
IV.
1. a) § 24 Nr. 1 d LAG setzt eine "Vereinbarung im Rück ...
b) Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes steht dieser Auslegung ...
2. Danach ist § 24 Nr. 1 d LAG selbst verfassungsrechtlich n ...
V.
1. a) Soweit der Bundesminister der Finanzen meint, die Kapitalfo ...
b) Aus den Ausführungen der angefochtenen Urteile, besonders ...
2. Das gleiche gilt gegenüber dem weiteren Einwand des Bunde ...
3. Insgesamt läßt sich daher nicht sagen, daß de ...
4. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Ausl ...
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