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Informationen zum Dokument  BVerfGE 41, 291 - Strukturförderung  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
1. Um die Jahreswende 1973/74 zeigte sich in einzelnen Gebieten d ...
2. In der Zwischenzeit, am 8. Februar 1974, fand beim Bundesminis ...
3. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verke ...
4. Vor und nach Übersendung der Finanzhilfeanträge an d ...
5. Bedenken desselben Inhalts äußerten der Vorsitzende ...
III.
1. Mit ihrem am 5. August 1974 eingegangenen Antrag begehrt die B ...
a) Das Einmalige Sonderprogramm entbehre der in Art. 104a Abs. 4  ...
b) Entgegen der im Grundgesetz verankerten Kompetenzverteilung ha ...
c) Der Bund sei nicht berechtigt gewesen, die Finanzhilfen unter  ...
d) Die einseitige Durchsetzung des Einmaligen Sonderprogramms und ...
2. Für die Bundesregierung hat sich der Bundesminister f&uum ...
a) Das Einmalige Sonderprogramm sei Gegenstand einer Verwaltungsv ...
b) Eine aktive Mitgestaltung des Bundes bei der Gewährung vo ...
c) Die Bundesregierung habe zu keiner Zeit die Absicht gehabt, du ...
d) Für den Antrag zu c) fehle es am Rechtsschutzinteresse; d ...
3. Die Bundesregierung hat, nachdem das Urteil des Bundesverfassu ...
B.
C.
I.
II.
1. Die Zielsetzung von Finanzhilfemaßnahmen nach Art. 104a  ...
2. Der Möglichkeit, die notwendigen Maßnahmen frei von ...
a) Hängt die Gültigkeit einer Verwaltungsvereinbarung n ...
b) Hingegen gebieten die rechtliche Eigenart von Verwaltungsverei ...
aa) Indem die Verfassung die Möglichkeit eröffnet, die  ...
bb) In diesem Zusammenhang erfordern die Ausführungen des Se ...
cc) Der Erlaß eines Gesetzes und seine Ausführung sind ...
dd) Wird das Nähere im Sinne des Art. 104a Abs. 4 GG durch B ...
ee) Der Bund kann, will er nicht seine Pflicht zu bundesfreundlic ...
3. a) Die Erwägungen, aus denen der Bundesrat seinerzeit die ...
b) Im Urteil vom 21. Mai 1952 (BVerfGE 1, 299 ff.) wird nicht - w ...
c) Schließlich läßt sich der hier gebotenen Verf ...
4. Ob die Verfassung über die gekennzeichneten Erfordernisse ...
5. Da die Bayerische Staatsregierung das Angebot der Bundesregier ...
III.
1. Der Inhalt des Einmaligen Sonderprogramms ist mit Art. 104a Ab ...
2. Es steht nicht im Ermessen der Länder, dem Bund im Rahmen ...
3. Ein Mitentscheidungsrecht des Bundes folgt auch nicht aus der  ...
4. Allerdings ist der Bund nicht gehalten, die Entscheidungen der ...
5. Ebensowenig vermag der Hinweis des Bundes, er sei jederzeit be ...
IV.
D.

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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