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Informationen zum Dokument  BVerfGE 43, 142 - Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion  Materielle Begründung

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A. -- I.
II.
III.
IV.
1. Der Bayerische Landtag hat sich -- unter Verzicht auf mün ...
2. Der Bayerische Senat und die Staatsregierung halten die Verfas ...
B.
I.
1. Die Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf zur Verteidigun ...
2. Die Parlamentsfraktionen sind notwendige Einrichtungen des Ver ...
II.
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch: A. Tschentscher, Matthias Cantow
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