1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 156, 354 - Vermögensabschöpfung
BVerfGE 156, 63 - Elektronische Aufenthaltsüberwachung
BVerfGE 134, 33 - Therapieunterbringungsgesetz
BVerfGE 128, 326 - EGMR Sicherungsverwahrung
BVerfGE 127, 87 - Hamburgisches Hochschulgesetz
BVerfGE 126, 112 - Privater Rettungsdienst
BVerfGE 117, 330 - Ballungsraumzulage
BVerfGE 116, 24 - Einbürgerung
BVerfGE 114, 258 - Versorgungsänderungsgesetz
BVerfGE 111, 333 - Brandenburgisches Hochschulgesetz
BVerfGE 109, 133 - Langfristige Sicherheitsverwahrung
BVerfGE 95, 193 - DDR-Hochschullehrer
BVerfGE 76, 256 - Beamtenversorgung
BVerfGE 75, 246 - Beruf des Rechtsbeistandes
BVerfGE 75, 40 - Privatschulfinanzierung I
BVerfGE 71, 255 - Eintritt in den Ruhestand
BVerfGE 70, 191 - Fischereibezirke
BVerfGE 70, 69 - Übergang Waisengeld
BVerfGE 67, 1 - Emeritierungsalter
BVerfGE 61, 260 - Hochschulorganisation
BVerfGE 58, 300 - Naßauskiesung
BVerfGE 57, 70 - Universitäre Krankenversorgung
BVerfGE 55, 37 - Bremer Modell
BVerfGE 53, 224 - Ehescheidung
BVerfGE 52, 303 - Krankenhausleistungen
BVerfGE 51, 369 - Auflösungsgesetz
BVerfGE 51, 356 - Auslandswirkung Rentenreform
BVerfGE 47, 327 - Hessisches Universitätsgesetz
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 41, 29 - Simultanschule
BVerfGE 39, 128 - Soldatenentlassung
BVerfGE 38, 1 - Richteramtsbezeichnungen
BVerfGE 35, 79 - Hochschul-Urteil
BVerfGE 30, 392 - Berlinhilfegesetz
BVerfGE 24, 220 - Angestelltenversicherung
BVerfGE 21, 173 - Berufsbilder
BVerfGE 17, 337 - Vordienstzeiten
BVerfGE 16, 94 - Wehrmachtspensionäre
BVerfGE 15, 167 - Ruhegehalt nach Entnazifizierung
BVerfGE 11, 203 - Beförderungsschnitt
BVerfGE 9, 268 - Bremer Personalvertretung
BVerfGE 8, 332 - Wartestandsbestimmungen
BVerfGE 8, 1 - Teuerungszulage
BVerfGE 3, 288 - Berufssoldatenverhältnisse
BVerfGE 3, 58 - Beamtenverhältnisse
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Dem Lehrkörper der Universität gehören gemä ...
2. Die Universität gliedert sich in Fachbereiche (§&sec ...
a) Die Fachbereiche sind auf ihren Fachgebieten für die Fors ...
b) Organe der Fachbereiche sind der Fachbereichsrat und der Sprec ...
3. In den Angelegenheiten der wissenschaftlichen Einrichtungen (I ...
4. a) In den Übergangs- und Schlußbestimmungen des Uni ...
b) Die Überleitung der bisherigen Instituts(Klinik)direktore ...
II.
1. a) Die Beschwerdeführer sind Professoren, Dozenten und wi ...
b) Die Beschwerdeführer zu 2), 3) und 5) bis 7) waren aufgru ...
2. Zur Unterstützung ihrer Verfassungsbeschwerden haben die ...
III.
1. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hält die Verf ...
a) Die Verfassungsbeschwerden seien -- abgesehen von Zulässi ...
b) Die angegriffenen Vorschriften seien mit Art. 5 Abs. 3 GG vere ...
c) Nach Verkündung des Hochschulurteils hat der Senat der Fr ...
2. Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hä ...
3. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat zur v ...
IV.
V.
B.
C.
I.
1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistet jedem, der im Berei ...
2. Die Garantie der Wissenschaftsfreiheit hat weder das über ...
3. Das Modell der "Gruppenuniversität" ist als solches mit A ...
4. Bei der Verteilung der Stimmgewichte ist der Gesetzgeber zwar ...
a) Bei Entscheidungen, die unmittelbar die Lehre betreffen, mu&sz ...
b) Bei Entscheidungen, die unmittelbar die Forschung oder die Ber ...
c) Dabei muß die Gruppe der Hochschullehrer homogen, d. h. ...
d) Bei allen Entscheidungen, die unmittelbar wissenschaftsrelevan ...
II.
1. Es ist mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG grundsätzlich vereinba ...
2. Die angegriffenen Mitbestimmungsregelungen können nur im ...
a) Die Kompetenzregelungen für den Fachbereichsrat in § ...
b) Nach der in § 43 Abs. 2 und § 50 Abs. 1 UniG geregel ...
aa) Zwar genügen -- im ganzen gesehen -- die Professoren im ...
bb) Hingegen bilden die Dozenten (§ 7 Nr. 1 Buchst. b UniG) ...
c) Nach alledem sind die getroffenen Regelungen zum Schutze der W ...
aa) Nachdem die in § 43 Abs. 2 Nr. 3 UniG ursprünglich ...
bb) Das Universitätsgesetz trifft auch bei der Zusammensetzu ...
III.
1. Die Regelung verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG ...
a) Ob es einen hergebrachten Grundsatz des Hochschullehrerbeamten ...
b) Es sind auch keine anderen hergebrachten Grundsätze des B ...
aa) Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerf ...
bb) Die Beschwerdeführer rügen ferner einen Versto&szli ...
c) Neben der Sonderregelung für den öffentlichen Dienst ...
2. Soweit die Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Verlu ...
3. Hingegen sind Bedenken unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ...
IV.
V.
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