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Informationen zum Dokument  BVerfGE 43, 242 - Universitätsgesetz Hamburg  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Dem Lehrkörper der Universität gehören gemä ...
2. Die Universität gliedert sich in Fachbereiche (§&sec ...
a) Die Fachbereiche sind auf ihren Fachgebieten für die Fors ...
b) Organe der Fachbereiche sind der Fachbereichsrat und der Sprec ...
3. In den Angelegenheiten der wissenschaftlichen Einrichtungen (I ...
4. a) In den Übergangs- und Schlußbestimmungen des Uni ...
b) Die Überleitung der bisherigen Instituts(Klinik)direktore ...
II.
1. a) Die Beschwerdeführer sind Professoren, Dozenten und wi ...
b) Die Beschwerdeführer zu 2), 3) und 5) bis 7) waren aufgru ...
2. Zur Unterstützung ihrer Verfassungsbeschwerden haben die  ...
III.
1. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hält die Verf ...
a) Die Verfassungsbeschwerden seien -- abgesehen von Zulässi ...
b) Die angegriffenen Vorschriften seien mit Art. 5 Abs. 3 GG vere ...
c) Nach Verkündung des Hochschulurteils hat der Senat der Fr ...
2. Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hä ...
3. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat zur v ...
IV.
V.
B.
C.
I.
1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistet jedem, der im Berei ...
2. Die Garantie der Wissenschaftsfreiheit hat weder das über ...
3. Das Modell der "Gruppenuniversität" ist als solches mit A ...
4. Bei der Verteilung der Stimmgewichte ist der Gesetzgeber zwar  ...
a) Bei Entscheidungen, die unmittelbar die Lehre betreffen, mu&sz ...
b) Bei Entscheidungen, die unmittelbar die Forschung oder die Ber ...
c) Dabei muß die Gruppe der Hochschullehrer homogen, d. h.  ...
d) Bei allen Entscheidungen, die unmittelbar wissenschaftsrelevan ...
II.
1. Es ist mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG grundsätzlich vereinba ...
2. Die angegriffenen Mitbestimmungsregelungen können nur im  ...
a) Die Kompetenzregelungen für den Fachbereichsrat in § ...
b) Nach der in § 43 Abs. 2 und § 50 Abs. 1 UniG geregel ...
aa) Zwar genügen -- im ganzen gesehen -- die Professoren im  ...
bb) Hingegen bilden die Dozenten (§ 7 Nr. 1 Buchst. b UniG)  ...
c) Nach alledem sind die getroffenen Regelungen zum Schutze der W ...
aa) Nachdem die in § 43 Abs. 2 Nr. 3 UniG ursprünglich  ...
bb) Das Universitätsgesetz trifft auch bei der Zusammensetzu ...
III.
1. Die Regelung verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG ...
a) Ob es einen hergebrachten Grundsatz des Hochschullehrerbeamten ...
b) Es sind auch keine anderen hergebrachten Grundsätze des B ...
aa) Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerf ...
bb) Die Beschwerdeführer rügen ferner einen Versto&szli ...
c) Neben der Sonderregelung für den öffentlichen Dienst ...
2. Soweit die Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Verlu ...
3. Hingegen sind Bedenken unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ...
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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