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Informationen zum Dokument  BVerfGE 56, 22 - Kriminelle Vereinigung  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
1. Der Bundesminister der Justiz hatte auf die Rechtsprechung des ...
2. Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg hatte die ...
B.
I.
1. Das Grundgesetz enthält keine Definition des Tatbegriffs. ...
2. Die Verurteilungen des Beschwerdeführers durch das Landge ...
a) Nach den in dem Urteil des Landgerichts Berlin getroffenen Fes ...
b) Demgegenüber ist der Beschwerdeführer durch das Land ...
c) Die in beiden Urteilen abgehandelten Vorgänge weisen bei  ...
3. Der Bundesgerichtshof geht in dem angegriffenen Urteil davon a ...
a) Der Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB) ist von dem Tatbeg ...
b) Diese ausschließlich prozessuale Bedeutung des Tatbegrif ...
aa) Die Tatbestände des materiellen Strafrechts sind darauf  ...
bb) Demgegenüber bezweckt der Begriff der Tatidentität  ...
c) Gewiß werden sich die vom materiellen Strafrecht gebilde ...
d) Im vorliegenden Falle liegt jedenfalls angesichts der Tatbesta ...
4. Der Beschwerdeführer meint, der Grundsatz, daß mehr ...
5. Es verstößt auch nicht gegen Art 103 Abs 3 GG, da&s ...
II.
1. Die Befürchtung, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ...
2. Jenseits des Schutzbereiches des Art 103 Abs 3 GG, der hier ni ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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