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Informationen zum Dokument  BVerfGE 60, 319 - Parlamentsgruppe Bremen  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
III.
B. -- I.
II.
1. § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG macht die Befugnis zur Einleitu ...
2. Bei Organstreitigkeiten innerhalb des Bundes nach Art. 93 Abs. ...
3. Die damit sichtbar werdende Abweichung gegenüber den Orga ...
4. Die Antragsteller sind hiernach nur befugt, den durch ihre Ant ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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