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Informationen zum Dokument  BVerfGE 70, 251 - Schulleiter  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens, eine Studiendirektor ...
2. Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat da ...
a) Die Berufung der Klägerin des Ausgangsverfahrens sei abzu ...
b) Bei Ungültigkeit der Vorschrift sei der Berufung jedenfal ...
III.
1. Der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen h&a ...
2. Der Bundesminister des Innern hat in seiner Stellungnahme Bede ...
3. Der Bayerische Ministerpräsident hat in seiner Stellungna ...
4. Für die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Justizbeh&ou ...
5. Namens der Niedersächsischen Landesregierung hat der Nied ...
6. Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts führt ...
7. Der Bevollmächtigte der Klägerin des Ausgangsverfahr ...
B.
I.
1. Mit der in § 52 Abs. 1 BremSchulVwG getroffenen Bestimmun ...
2. Die Regelung des § 52 Abs. 1 BremSchulVwG, nach der - unt ...
II.
1. Nach § 18 BBesG sind die Funktionen der Beamten nach den  ...
2. Der Bundesgesetzgeber hat den Aufgabenbereich eines Schulleite ...
3. Eine andere Beurteilung ist auch nicht durch § 46 BBesG v ...
4. Da es auch an einer Ermächtigung des Bundesgesetzgebers f ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: A. Tschentscher
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