VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 75, 201 - Wechsel der Pflegeeltern  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin wurde am 22. November 1983 als Toc ...
2. Im Januar 1985 versuchten die Pflegeeltern, beim Vormundschaft ...
3. a) Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts erhoben die Pflegee ...
b) Das Rechtsmittel war erfolglos. ...
4. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Entscheidung des  ...
III.
IV.
1. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hält die Verf ...
2. Auch der Vater der Beschwerdeführerin vertritt die Auffas ...
3. Die Mutter der Beschwerdeführerin hat sich im Verfassungs ...
4. Nach Ansicht des Kreisjugendamtes, dem Gelegenheit zur Stellun ...
V.
1. Der Sachverständige Fthenakis hat darauf verwiesen, es se ...
2. Der Gutachter Lempp führt aus, es sei unstreitig und bed& ...
B.
I.
1. Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Entsch ...
2. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, daß die Besch ...
II.
1. Das Gericht hat in einem Verfahren, das die Personen- oder Ver ...
2. Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die pers&oum ...
C.
I.
1. Die Beschlüsse, gegen die sich die Verfassungsbeschwerde  ...
2. Das Grundgesetz ist als ranghöchstes innerstaatliches Rec ...
a) Das Verhältnis des Elternrechts zum Persönlichkeitsr ...
b) Wie sich aus den Gutachten Fthenakis und Lempp ergibt, sind im ...
3. Dieser Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB, die sich aus Art. ...
II.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Auslegung und Anwend ...
2. Keines der mit der Sache befaßten Gerichte hat es bei de ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).