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Informationen zum Dokument  BVerfGE 78, 179 - Heilpraktikergesetz  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung ...
2. Die Tätigkeit der Psychotherapeuten wurde bereits bei Sch ...
II.
1. Der Beschwerdeführer ist Diplom-Psychologe und hat in ver ...
2. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdef&uum ...
3. Zu der Verfassungsbeschwerde sind mehrere Stellungnahmen einge ...
a) Der Bayerische Ministerpräsident hält die Verfassung ...
b) Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich auf se ...
c) Der 2. Senat des Bundessozialgerichts macht darauf aufmerksam, ...
d) Der Berufsverband Deutscher Psychologen unterstützt das B ...
e) Auch die Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände h&au ...
f) Die Klägerin des Ausgangsverfahrens legt unter Angabe von ...
III.
1. Die Beschwerdeführerin ist Schweizerin. Seit 1978 arbeite ...
2. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
3. Zu der Verfassungsbeschwerde sind ebenfalls Stellungnahmen abg ...
a) Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich auf se ...
b) Der 3. Senat des Bundessozialgerichts legt dar, daß die  ...
c) Der Berufsverband Deutscher Psychologen e.V. und die Kooperati ...
B.
I.
1. Der Erlaubniszwang nach dem Heilpraktikergesetz ist eine zul&a ...
a) Gegen die Rechtsprechung der Fachgerichte und die Verwaltungsp ...
b) Auch die Anwendung des somit weiterhin gültigen § 1  ...
c) Problematischer ist § 2 Abs. 1 Buchst. i der 1. DVO zum H ...
d) Verfassungsrechtlich bedenklich ist allerdings der in § 1 ...
2. Die von den Beschwerdeführern erhobene Rüge, der Gle ...
II.
1. Ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG liegt in diesem Verb ...
2. Verletzt wird jedoch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 ...
a) Die Durchführungsermächtigung allein ist keine hinre ...
b) Auch auf die in § 7 HPG seinerzeit enthaltene Ergänz ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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