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Informationen zum Dokument  BVerfGE 89, 315 - Trennscheibe  Materielle Begründung

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    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der 42 Jahre alte Beschwerdeführer befindet sich seit Jun ...
2. Im Januar 1989 beantragte der Beschwerdeführer, bei den B ...
3. Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin gerichtliche En ...
a) Diesen Antrag verwarf das Landgericht Stuttgart mit Beschlu&sz ...
b) Gegen diesen Beschluß legte der Beschwerdeführer Re ...
4. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdef&uum ...
II.
1. Das Bundesministerium der Justiz und die Regierungen der L&aum ...
2. In der Stellungnahme des für Fragen des Strafvollzugsrech ...
III.
IV.
B.
1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich ...
2. Im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde zulässig. S ...
C.
I.
1. Auch für das gesetzlich geregelte Recht des Gefangenen, m ...
2. § 27 Abs. 1 Satz 1 StVollzG gestattet, Besuche des Gefang ...
a) Die in der Vollzugspraxis und auch in der fachgerichtlichen Re ...
b) Als Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Freihei ...
b 1) Die Erforderlichkeit der Besuchsüberwachung ist grunds& ...
b 2) Der längerfristige Einsatz der Trennscheibe oder ihr Ei ...
II.
1. Das Landgericht ist - wie zuvor die Justizvollzugsanstalt Stut ...
a) Das Landgericht hat die gesetzliche Grundlage für den Tre ...
b) Verfassungsrechtlichen Bestand hat die Entscheidung des Landge ...
2. Im Ergebnis haben die Gerichte die Bedeutung des Eheschutzes ( ...
a) Das Landgericht hat unbeanstandet gelassen, daß die Just ...
b) Zu verfassungsrechtlichen Bedenken Anlaß gibt allerdings ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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