1. Bearbeitung
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A. Tschentscher |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 159, 149 - Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuerguthaben
BVerfGE 142, 313 - Zwangsbehandlung
BVerfGE 138, 136 - Erbschaftsteuer
BVerfGE 125, 175 - Hartz IV
BVerfGE 121, 241 - Ruhegehalt Teilzeitbeamte
BVerfGE 117, 1 - Erbschaftsteuer
BVerfGE 106, 275 - Arzneimittelfestbeträge
BVerfGE 105, 48 - Entscheidungserheblichkeit
BVerfGE 99, 300 - Beamtenkinder
BVerfGE 97, 49 - Beförderungsverbot
BVerfGE 93, 121 - Einheitswerte II
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist testamentarischer M ...
2. Das Finanzgericht setzte das Verfahren aus und legte dem Bunde ...
III.
1. Nach Auffassung des Bundesministers ist die Vorlage unzulä ...
2. Der Präsident des Bundesfinanzhofs hat eine Stellungnahme ...
3. Das Finanzamt hält die im Vorlagebeschluß vertreten ...
B.
I.
II.
1. Das vorlegende Gericht hat nicht hinreichend ausgeführt, ...
2. Zu undifferenziert sind ferner die Darlegungen zum verfassungs ...
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