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Informationen zum Dokument  BVerfGE 90, 226 - Kirchensteuer Arbeitslose  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Über die Berechnung des Arbeitslosengeldes bestimmt das A ...
2. a) Die Regelung des § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AFG betriff ...
b) Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ergä ...
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist verheiratet und g ...
2. Das Landessozialgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem B ...
a) Eine verfassungskonforme Auslegung des § 111 AFG dahin, d ...
b) Die zur Entscheidung vorgelegte Frage sei entscheidungserhebli ...
c) § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AFG verstoße gegen Art. 3 ...
aa) Zunächst entstehe nach § 111 Abs. 1 AFG der Eindruc ...
bb) Die Rechtsprechung habe sich wiederholt mit der Frage befa&sz ...
cc) Für diese Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte gebe  ...
dd) Es bestehe auch keine Gefahr der Manipulation. Der Nachweis,  ...
III.
1. Das Bundessozialgericht hält die zur Prüfung gestell ...
a) Die Regelung des § 111 Abs. 2 AFG bewirke, daß Arbe ...
b) Schon hieraus werde ersichtlich, daß Prüfungsma&szl ...
c) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sei nicht  ...
d) Der Auffassung, daß der Regelung, wie sie dem vorlegende ...
2. Der Stellungnahme des Bundessozialgerichts haben sich der Bund ...
3. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens führt aus, anges ...
4. Die BA hat zu den praktischen Folgen, welche die vom vorlegend ...
B.
I.
II.
C.
I.
1. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld fällt jedenfalls dann i ...
2. a) § 111 Abs. 2 AFG regelt die Bemessung des Arbeitslosen ...
b) Die Kirchensteuer unterscheidet sich von den übrigen in & ...
II.
1. Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG ist nicht berührt. ...
2. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht  ...
a) Die zur Prüfung gestellte Norm betrifft einerseits Arbeit ...
b) Nach diesen Grundsätzen ist die zur Prüfung gestellt ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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