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Informationen zum Dokument  BVerfGE 98, 218 - Rechtschreibreform  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) Nachdem sich die Schreibung in Deutschland zunächst re ...
b) Am 18./19. November 1955 beschloß die Ständige Konf ...
2. Die der Absichtserklärung als Anhang beigefügte neue ...
a) Konsonanten werden nach einem betonten kurzen Vokal, auf den i ...
b) Die Schreibung soll sich in Zukunft stärker nach dem soge ...
c) Bei zusammengesetzten Wörtern sollen künftig in der  ...
d) Fremdwörter können auch in Zukunft grundsätzlic ...
e) Änderungen ergeben sich auch bei der Groß- und Klei ...
f) Die Getrenntschreibung wird künftig zur Regel, Zusammensc ...
g) In Zukunft werden Bindestriche in Zusammensetzungen von Wö ...
h) Die Trennungsregeln werden liberalisiert. Grundsätzlich t ...
i) Von den Neuregelungen über die Zeichensetzung sind diejen ...
3. Die neuen Rechtschreibregeln sind in der Öffentlichkeit a ...
a) Zahlreiche Bürgerinitiativen wenden sich gegen die Einf&u ...
b) Die Rechtschreibreform ist auch bereits Gegenstand zahlreicher ...
4. Auf die Kritik an der neuen Schreibung hat die nach Art. III d ...
II.
1. Die Beschwerdeführer sind die Eltern zweier schulpflichti ...
2. Gegen die Erteilung des Unterrichts nach den neuen Regeln habe ...
III.
1. Der Staat dürfe die Rechtschreitung nicht zum Gegenstand  ...
2. Das erforderliche Gesetz brauche inhaltlich keine Festlegungen ...
3. Verkannt werde weiter die Bedeutung des elterlichen Erziehungs ...
4. Schließlich sei ihr Anspruch auf rechtliches Gehör  ...
IV.
1. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hält die Verfassun ...
2. Nach Auffassung des Bayerischen Landtags ist die Verfassungsbe ...
3. Die Niedersächsische Staatskanzlei, das Ministerium der J ...
4. Auch das Institut für deutsche Sprache betont - wie die G ...
5. Nach Einschätzung der Dudenredaktion bestehen die mit der ...
6. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Deutsche Beam ...
7. Der Bundeselternrat hat sich ebenfalls für die weitere Un ...
8. Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung hält  ...
9. Ebenfalls gegen die Rechtschreibreform ausgesprochen haben sic ...
10. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels weist in sein ...
11. Der Verband der Schulbuchverlage teilt mit, daß die Sch ...
12. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger teilt mit, da&sz ...
V.
VI.
B. -- I.
II.
C.
I.
1. Die Eltern haben danach das Recht und die Pflicht, die Pflege  ...
2. Gemessen daran wird das elterliche Erziehungsrecht der Beschwe ...
a) Notwendigkeit und Inhalt, Güte und Nutzen der Rechtschrei ...
b) Die Rechtschreibung ist einer staatlichen Regelung nicht von v ...
c) Der Runderlaß des schleswig-holsteinischen Kultusministe ...
d) Der Erlaß des schleswig-holsteinischen Kultusministerium ...
aa) Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß  ...
bb) Die Vorschriften des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes s ...
(1) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer zwingt der  ...
(a) Dieser Grundsatz verlangt, daß staatliches Handeln in b ...
(b) Der Vorbehalt des Gesetzes ist - mit diesen Maßgaben -  ...
(2) Nach diesen Maßstäben ist für die Einfüh ...
(a) Die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern nac ...
(aa) Zwar gehört zum Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 A ...
(bb) An dieser Einschätzung ändert es nichts, daß ...
(cc) Einführung und Anwendung der neuen Rechtschreibregeln i ...
(b) Die Erteilung von Rechtschreibunterricht nach den neuen Regel ...
(aa) Zwar werden durch die Erlaßregelung des schleswig-hols ...
(bb) Der Gesetzgeber des Landes Schleswig-Holstein hat sich diese ...
(c) Wesentlichkeit im Sinne der Rechtsprechung zum Vorbehalt des  ...
(aa) Art. 12 Abs. 1 GG schützt nur vor solchen Beeinträ ...
(bb) Auch Art. 2 Abs. 1 GG ist insoweit nicht berührt. Zwar  ...
e) Die Einführung der neuen Rechtschreibung an den Schulen d ...
II.
III.
1. Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Verfahrensbeteiligten das Recht, s ...
2. Nach diesen Maßstäben ist der angegriffene Beschlu& ...
a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer hat das Ober ...
b) Es bedurfte auch keines Hinweises auf die Rechtsauffassung des ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: A. Tschentscher
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