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Informationen zum Dokument  BVerfGE 99, 129 - DDR-Erbbaurecht  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Diese Rechte, die früher Teil des Betriebsvermögens  ...
2. Auf den Antrag der Beschwerdeführerin, das Unternehmen zu ...
III.
1. Das angegriffene Urteil verstoße gegen den Gleichheitssa ...
2. Das angegriffene Urteil verletze zudem Art. 14 GG. Mit der Ein ...
IV.
1. Nach Auffassung des Bundesministeriums verletzt das angegriffe ...
2. Das Staatsministerium hält die Verfassungsbeschwerde f&uu ...
B.
C.
I.
1. Dieser gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleichzu- behand ...
2. Nach diesen Maßstäben kann das angegriffene Urteil  ...
a) Die Auslegung des Vermögensgesetzes durch das Bundesverwa ...
b) Sachliche Gründe, die dies hinreichend rechtfertigen k&ou ...
aa) Nach der angegriffenen Entscheidung setzt die Rückgabe v ...
bb) Auch für die unterschiedliche Behandlung von im Grundbuc ...
3. Die geschilderten Ungleichbehandlungen folgen nicht zwingend a ...
a) § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG regelt die Rückgabe v ...
b) Aus § 3 Abs. 1 a Satz 1 VermG kann sich nichts Gegen ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher
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