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Informationen zum Dokument  BVerfGE 99, 202 - Arbeitslosigkeit ohne Wettbewerb  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. § 128 a wurde durch das Gesetz zur Konsolidierung der Arb ...
2. a) Die arbeitsrechtlichen Fragen eines nachvertraglichen Wettb ...
b) Die Wettbewerbsabrede unterliegt bestimmten inhaltlichen Schra ...
c) Kündigt der Arbeitnehmer wegen vertragswidrigen Verhalten ...
d) Der Arbeitgeber kann vor Beendigung des Arbeitsverhältnis ...
3. Im Bereich des Arbeitsförderungsrechts eröffnet die  ...
II.
1. a) Die Beschwerdeführerin ist ein Wirtschaftsunternehmen, ...
b) Die Bundesanstalt für Arbeit teilte der Beschwerdefü ...
2. Auch im zweiten Ausgangsverfahren ist die Erstattungspflicht d ...
3. Die Beschwerdeführerin hat unmittelbar gegen die Gerichts ...
a) Die Erstattungspflicht greife in ihr Grundrecht aus Art. 12 Ab ...
b) Die Überwälzung des Risikos der Arbeitslosigkeit all ...
c) Die angegriffene Norm greife übermäßig in das  ...
III.
1. Das Bundesministerium hält § 128 a AFG für verf ...
2. Die Bundesanstalt für Arbeit hat sich zur Verwaltungsprax ...
3. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände v ...
B.
C.
I.
1. Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung  ...
2. Eingriffe in die Berufsausübung sind gemäß Art ...
a) Der Bund kann sich bei der in § 128 a AFG normierten Erst ...
b) Die mit der Erstattungsregelung verfolgten Ziele sind durch Gr ...
c) Die in § 128 a AFG 1991 getroffene Regelung ist zwar geei ...
aa) Mit dem gewählten Mittel der vollen Kostenerstattung bel ...
bb) Die Regelung des § 128 a AFG 1991 belastet die Arbeitgeb ...
cc) Die durch § 128 a AFG 1991 getroffene Regelung führ ...
dd) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird nicht  ...
II.
D.
1. Der Verfassungsverstoß führt nicht zur Nichtigkeit  ...
2. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die beanstandete Regelung bi ...
3. Die auf der beanstandeten Vorschrift des § 128 a AFG 1991 ...
4. Die Kosten sind gemäß § 34 a Abs. 2 BVerfGG de ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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