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Informationen zum Dokument  BVerfGE 105, 197 - Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß  Materielle Begründung

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A.
I.
1. a) Auf Antrag der Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/D ...
b) Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...
2. Bis zum 18. März 2002 tagte der Parteispendenuntersuchung ...
3. Der Antragsgegner hat auf Antrag der Antragsteller zu 2. Bewei ...
a) aa) Auf Antrag der Antragsteller zu 2. (ADrucks 338 vom 28. Ju ...
bb) Auf Antrag der Antragsteller zu 2. (ADrucks 634 vom 18. Septe ...
cc) Auf Antrag der Antragsteller zu 2. (ADrucks 558 vom 6. April  ...
dd) Den Beschluss, den ehemaligen Präsidenten der Bundesanst ...
b) Auf die Anträge vom 23. Februar 2000 (ADrucks 192, 193, 1 ...
c) In seiner 18. Sitzung am 27. April 2000 beschloss der Ausschus ...
4. Die vom Antragsgegner abgelehnten Beweisanträge der Antra ...
a) Die Antragsteller zu 2. begehrten auf Grund der Tatsache, dass ...
b) Am 24. September 2001 wurde beantragt, "zum Untersuchungsauftr ...
c) Am 9. Mai 2001 beantragten die Antragsteller zu 2., Beweis zu  ...
d) Zum selben Komplex sollte der Ausschuss die den Rechenschaftsb ...
e) Am 24. September 2001 stellten die Antragsteller zu 2. den Ant ...
f) Die Antragsteller zu 2. beantragten am 7. November 2001, Bewei ...
5. Der Bundestagspräsident als die nach dem Parteiengesetz " ...
a) Zur Spende Nau stellte der Bundestagspräsident fest, dass ...
b) Es sei "erneut die Frage gestellt" worden, "ob die Angabe des  ...
c) Zur Spende von Frau Däubler-Gmelin stellte der Bundestags ...
d) Die Transaktionen Auerdruck GmbH/Deutz GmbH hätten sich a ...
e) Die Zahlungen der SPD an rechtlich selbstständige Gesells ...
f) Bedenken gegen die Saldierungspraxis der SPD bestünden ni ...
g) Der Bundestagspräsident prüft die Überlassung v ...
II.
1. Die Antragsteller haben mit Schriftsatz vom 6. Dezember 2001 i ...
2. Es sei der in Nr. IV des Einsetzungsbeschlusses des Bundestags ...
3. Der Antragsgegner habe nicht unter Termindruck gestanden, sond ...
III.
1. Der Antragsgegner hält den Organstreit für unzul&aum ...
2. Ein Untersuchungsausschuss sei bei der zeitlichen und thematis ...
3. Die Antragsteller weiteten den unbestimmten Rechtsbegriff "kon ...
IV.
V.
B.
I.
II.
1. Die Antragstellerin zu 1. hat hinreichend dargelegt, dass sie  ...
2. Die Antragsteller zu 2. dürfen als so genannte Fraktion i ...
III.
1. Hinsichtlich der im Antrag zu 1. näher bezeichneten Bewei ...
2. Der Antrag zu 2.c) ist verfristet. Nach § 64 Abs. 3 BVerf ...
C.
I.
1. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG gibt dem Bundestag das Recht, Untersu ...
a) Der Regelungsgehalt von Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG erschöpf ...
b) Das Recht der qualifizierten Minderheit auf angemessene Ber&uu ...
2. Den Beweisanträgen der potentiell einsetzungsberechtigten ...
3. Einmal gefasste Beweisbeschlüsse, auch wenn sie von einer ...
II.
1. Der Antrag 1.a) ist nur in Bezug auf die Vernehmung von Bundes ...
a) Der Antragsgegner durfte von der Vernehmung von Bundeskanzler  ...
b) Der Antragsgegner war nicht verpflichtet, den Parlamentarische ...
c) Demgegenüber genügt die Begründung, die der Ant ...
2. Der Antrag 1.b) ist unbegründet. Der Verzicht auf den Vol ...
III.
1. Der Antrag 2.a) betreffend die Beweiserhebung zu einer Gro&szl ...
2. Der Antrag 2.b) ist begründet. Die Begründung des An ...
3. Der Antrag 2.d) ist begründet. ...
4. Der Antrag 2.e) ist begründet, denn die Begründung d ...
5. Der Antrag 2.f) ist ebenfalls begründet, denn der Antrags ...
6. Ein Missbrauch des Beweisantragsrechts der Antragsteller hinsi ...
IV.
V.
D.

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: A. Tschentscher
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