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Informationen zum Dokument  BVerfGE 107, 59 - Lippeverband  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Durch Sondergesetze geschaffene Wasserverbände in Preu&sz ...
2. Durch Gesetz vom 7. Februar 1990 wurde das Lippegesetz vo ...
3. Durch Gesetz vom 7. Februar 1990 wurde das Emschergesetz  ...
II.
1. a) Am 12. Dezember 1990 fand die erste Sitzung der nach d ...
b) Die erste Sitzung der aus 50 Delegierten der Städte, Geme ...
c) Zwei Mitglieder des Lippeverbands und vier Genossen der Emsche ...
d) Mit Schreiben vom 13. September 1991 fochten diese Mitgli ...
2. Bereits zuvor hatten die selben Mitglieder Klagen auf Feststel ...
3. Mit ihren Berufungen begehrten die Klägerinnen auch die V ...
4. Gegen diese Urteile wandten sich die Klägerinnen mit den  ...
III.
1. Das Land Nordrhein-Westfalen hält die vorgelegten Regelun ...
2. Die RAG Aktiengesellschaft (Klägerin zu 1. im Ausgan ...
3. Die übrigen Klägerinnen der Ausgangsverfahren halten ...
4. Der in beiden Ausgangsverfahren Beigeladene, der als Arbeitneh ...
5. Die Beklagten der Ausgangsverfahren, die Emschergenossenschaft ...
B.
C.
I.
1. a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf  ...
b) Diese vom Bundesverwaltungsgericht in den Vorlagebeschlüs ...
2. Wasserverbände der hier zu beurteilenden Art gehören ...
a) Das Grundgesetz verwendet den Begriff der funktionalen Selbstv ...
b) Ein als Selbstverwaltungskörperschaft organisierter Wasse ...
3. a) Art. 20 Abs. 2 GG enthält eine Staatszielbes ...
b) Die Auswahl der auf Organisationseinheiten der Selbstverwaltun ...
c) Die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit bei der Schaffung und ...
4. Hieran gemessen begegnen die Organisations- und Entscheidungss ...
a) Beide zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Geset ...
aa) Ziel und Zweck des Lippeverbands werden in § 1 Abs. ...
bb) Zu demselben Ergebnis führt eine Betrachtung der Regelun ...
b) Sowohl das Lippeverbandsgesetz als auch das Emschergenossensch ...
c) Die Regelungen über die Arbeitnehmermitbestimmung (§ ...
aa) In den Begründungen der Gesetzesentwürfe der Landes ...
(1) Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der Effektivitätsstei ...
(2) Bei Beachtung einer Einschätzungsprärogative des pa ...
bb) Eine nicht mehr hinnehmbare Bevorzugung von bestimmten Partik ...
II.
1. Soweit § 6 Abs. 1 Nr. 2, 5 und 6 LippeVG,  ...
2. Beide Gesetze stehen mit dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Fabian Beer, Johannes Rux, A. Tschentscher
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