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Informationen zum Dokument  BVerfGE 107, 205 - Familienversicherung  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
IV.
1. Das Bundesministerium hält § 10 Abs. 3 SGB V fü ...
2. Der AOK-Bundesverband schließt sich dem mit der Verfassu ...
3. Auch die Beklagte des Ausgangsverfahrens vertritt die Auffassu ...
4. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat Auskunft zur  ...
V.
B.
I.
1. § 10 Abs. 3 SGB V steht nicht im Widerspruch zu Art. 6 Ab ...
a) Art. 6 Abs. 1 GG gebietet als verbindliche Wertentscheidung f& ...
b) Nach diesen Grundsätzen steht § 10 Abs. 3 SGB V mit  ...
2. Die Merkmale, an die der Gesetzgeber in § 10 Abs. 3 SGB V ...
a) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, alle Menschen vor dem Gesetz gle ...
b) § 10 Abs. 3 SGB V benachteiligt Ehegatten, soweit deren K ...
c) Diese Benachteiligungen sind jedoch hinreichend gerechtfertigt ...
II.
1. Verfassungsrechtlicher Maßstab für die Ungleichbeha ...
2. Danach ist § 10 Abs. 3 SGB V nicht zu beanstanden. ...
a) Die Regelung stellt zwar, soweit ihre Voraussetzungen erfü ...
b) Durch diese unterschiedliche Behandlung sind jedoch bei einer  ...
aa) Die Regelungen über die Familienversicherung in § 1 ...
bb) Der Ausschluss des ehelichen Kindes miteinander verheirateter ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Fabian Beer
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