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Informationen zum Dokument  BVerfGE 108, 169 - Telekommunikationsgesetz  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

I.
1. § 50 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BG ...
2. a) Bis zum Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes im Jah ...
b) Die so genannte Postreform I durch das Poststrukturgesetz vom  ...
c) Der Rat der Europäischen Gemeinschaften beschloss, die Te ...
d) Die so genannte Postreform II hat mit dem Gesetz zur Ände ...
e) Das Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 112 ...
3. Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 TKG steht dem Bund das ...
II.
1. Die in § 50 Abs. 4 TKG geregelte Zuständigkeitsverla ...
2. Die Regelung des § 50 Abs. 4 TKG, die das Verfahren der Z ...
3. § 50 Abs. 4 TKG umgehe die in Art. 84 GG getroffene Regel ...
III.
1. Der Bund sei nach Art. 73 Nr. 7 GG für den Erlass des &se ...
2. Die wettbewerbsrechtliche Vorgabe in Art. 87f Abs. 1 GG, die a ...
3. Der Bund besitze gemäß Art. 87f Abs. 2 Satz 2 GG au ...
4. Art. 84 GG werde weder verletzt noch umgangen. Im Falle des &s ...
IV.
B.
C.
I.
1. Nach dem für die deutsche bundesstaatliche Ordnung grundl ...
2. Bei den Maßnahmen, zu denen § 50 Abs. 3 und 4 TKG e ...
a) Gemäß § 50 Abs. 1 TKG ist der Bund befugt, Ver ...
b) Bevor ein Lizenznehmer durch Verlegung oder Änderung eine ...
c) Die Zustimmung ändert ihr Wesen nicht, wenn sie gemä ...
3. Die Zuständigkeit für die Ausführung des Teleko ...
a) Die Kompetenzaufteilung nach Art. 30 und Art. 83 ff. GG ist ei ...
b) Ob für die Zustimmung nach § 50 Abs. 3 und 4 TKG der ...
aa) Art. 87f Abs. 1 GG verpflichtet den Bund, auch im Telekommuni ...
bb) Die Entscheidung über die Zustimmung zur Benutzung ö ...
4. Die auch europarechtlich begründete Anforderung, dass Bet ...
II.
D.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Fabian Beer, A. Tschentscher
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