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Informationen zum Dokument  BVerfGE 111, 333 - Brandenburgisches Hochschulgesetz  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Verfassungsbeschwerden seien auch ohne vorherigen fachgeri ...
2. Das exklusive Vorschlagsrecht des Präsidenten für di ...
III.
1. Die Landesregierung hält die Verfassungsbeschwerden f&uum ...
2. Die Hochschulrektorenkonferenz ist der Auffassung, die Hochsch ...
3. Der Deutsche Hochschulverband hält die Verfassungsbeschwe ...
4. Der Hochschullehrerbund hat mitgeteilt, er schließe sich ...
5. Nach Auffassung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft is ...
IV.
B.
I.
II.
1. Dies gilt für die Verfassungsbeschwerden der Professoren  ...
2. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt die beschwerdeführen ...
III.
1. Soweit die Beschwerdeführer rügen, dass § 1 Abs ...
2. Fachgerichtlicher Rechtsschutz ist auch eröffnet, soweit  ...
IV.
C.
I.
1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG enthält neben einem individuellen ...
2. Dem einzelnen Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 Sa ...
3. Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der Vereinbarkeit  ...
4. Solange der Gesetzgeber ein in diesem Sinne hinreichendes Ma&s ...
II.
1. Die Stärkung der Kompetenzen der monokratischen Leitungso ...
a) Die Koordinationskompetenz der Leitungsorgane (§ 65 Abs.  ...
b) Eine strukturelle Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit fo ...
c) Vereinbar mit der Wissenschaftsfreiheit der beschwerdefüh ...
2. Auch die Kompetenz der Leitungsorgane zur Evaluation von Lehre ...
a) Für die Wissenschaft als Bereich autonomer Verantwortung, ...
b) Für die Sicherung wissenschaftsadäquater Evaluations ...
c) Die Evaluationskriterien sind im Brandenburgischen Hochschulge ...
aa) Die Evaluation der Lehre erfolgt in einem den verfassungsrech ...
bb) Die Evaluation der Forschung durch die Hochschulleitung (&sec ...
d) Die Zuständigkeitsverteilung hinsichtlich der evaluations ...
aa) Die Wahrnehmung der Zuständigkeit durch die Leitungsorga ...
bb) Eine weitere Begrenzung ergibt sich aus der Garantie der Frei ...
3. Die Vorschriften über die Besetzung des Hochschulleitungs ...
a) Das Vorschlagsrecht des Landeshochschulrats für die Wahl  ...
b) Eine strukturelle Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit er ...
4. Schließlich ist auch das Vorschlagsrecht der Hochschulle ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Fabian Beer
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