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Informationen zum Dokument  BVerfGE 113, 88 - Elternunterhalt  Materielle Begründung

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A.
I.
1. Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflich ...
2. Auch der Staat hat einem Bedürftigen in Erfüllung de ...
3. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Soz ...
II.
1. Die Mutter der Beschwerdeführerin lebte wegen ihrer Pfleg ...
2. Im Verfahren vor dem Amtsgericht begehrte der Sozialhilfetr&au ...
3. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Sozialhilfeträ ...
4. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Verfassungsbeschwerd ...
III.
1. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, in der Gesellschaf ...
2. Der Bundesgerichtshof hat durch die Vorsitzende des für F ...
3. Die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht hat a ...
4. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens, der Sozialhilfetr&au ...
B.
I.
1. Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine H ...
2. Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den ...
3. Die Rechtsauffassung des Landgerichts, die der angegriffenen E ...
a) Das Landgericht hat die Leistungsfähigkeit der Beschwerde ...
aa) Zwar enthalten § 1602 Abs. 1 und § 1603 Abs.&n ...
bb) § 90 Abs. 1 BSHG a.F. und § 91 Abs. 1 BSH ...
b) Die Auslegung des Landgerichts widerspricht auch dem Zweck der ...
aa) Diese Nachrangigkeit der Sozialhilfe gegenüber bestehend ...
bb) Dem Grundsatz des Sozialhilferechts, einen Rechtsanspruch auf ...
c) Schließlich widerspricht die Auslegung des Landgerichts  ...
aa) Allerdings begründet die Verfassung in Art. 6 Abs.& ...
bb) Der Gesetzgeber hat mit seiner Festlegung des Rangverhäl ...
cc) Diese vom Gesetzgeber dem Elternunterhalt zugewiesene, relati ...
II.
C.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Michelle Ammann, A. Tschentscher
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