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Informationen zum Dokument  BVerfGE 115, 205 - Betriebs- und Geschäftsgeheimnis  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin -- die Deutsche Telekom AG -- ist  ...
2. Die vorliegend betroffenen verwaltungsgerichtlichen Hauptsache ...
a) In den dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2087/03 zugrun ...
b) Die dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2111/03 zugrunde  ...
III.
IV.
V.
1. Die Bundesregierung führt aus, § 138 TKG n.F. habe f ...
2. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Po ...
3. Die Kläger des Ausgangsverfahrens rechtfertigen die angeg ...
4. Die Deutsche Post AG hebt hervor, es stehe im Ergebnis au&szli ...
B.
I.
II.
1. Im Übrigen sind die Verfassungsbeschwerden zulässig. ...
2. Unzulässig ist allerdings die Rüge der Verletzung vo ...
C.
I.
1. Der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst die  ...
2. Das Grundrecht der Berufsfreiheit gewährleistet auch den  ...
a) Das Freiheitsrecht des Art. 12 Abs. 1 GG schütz ...
b) Bei den Tatsachen, die in den im Streit befindlichen Aktenbest ...
aa) Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf e ...
bb) Die Daten, um deren Offenlegung gestritten wird, enthalten du ...
3. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesmi ...
II.
1. a) Im Zuge der Entgeltgenehmigung ist eine Konfliktlage in ein ...
b) Die Ermächtigung zu Zwischenentscheidungen über die  ...
2. Vorliegend hat der Gesetzgeber die Bewältigung des Rechts ...
a) Das Bundesverwaltungsgericht geht bei seinen Zwischenentscheid ...
b) Der Gesetzgeber hat den Gerichten nicht die Möglichkeit e ...
aa) Die von der Beschwerdeführerin sowie Teilen der Literatu ...
bb) Ebenso scheidet die von der Beschwerdeführerin in Anlehn ...
cc) Ob das -- von der Beschwerdeführerin als Alternative ben ...
dd) Das von der Beschwerdeführerin angeregte "in camera"-Ver ...
c) Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass auf der Grundlage ...
aa) Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind allerdings die ...
bb) Auch die grundsätzlichen Überlegungen des Bundesver ...
cc) Aus diesen Überlegungen werden aber Folgerungen für ...
(1) Eine Abwägungsregel, die das Geheimhaltungsinteresse gru ...
(2) Vor allem muss die Abwägungsregel auf die für die E ...
(3) Das durch diese Abwägungsregel bewirkte grundsätzli ...
(a) Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Maß ...
(b) Da das Bundesverwaltungsgericht aber als zusätzliche Gre ...
dd) Diese Defizite sind auch nicht aus Anlass der Anwendung von & ...
(1) Das Gericht zieht sich auf die Aussage zurück, es habe s ...
(2) Da das Gericht die seine Abwägung bestimmenden Gesichtsp ...
d) Die Entscheidungen des Bundesministeriums und der Regulierungs ...
III.
IV.
D.
1. Ich folge der Mehrheitsmeinung hinsichtlich der Feststellungen ...
2. Die Mehrheitsmeinung geht allerdings nicht konsequent den Ursa ...
a) Das Bundesverwaltungsgericht geht, was verfassungsrechtlich ni ...
b) Diese im Gesetz angelegte Alternativität zwischen dem Aus ...
3. Die Hinweise der Mehrheitsmeinung ermöglichen vor dem Hin ...
a) Dies wird regelmäßig den Rechtsschutz der Bürg ...
b) In der multipolaren Konstellation des vorliegenden Falles sche ...
aa) Wäre dies die Klägerin, die im Wege der Drittanfech ...
bb) Wird die Beweislast dagegen der Behörde zugewiesen, so m ...
4. Der Senat hätte daher den vorliegenden Fall nutzen mü ...
a) Ziel muss es sein, eine wirkungsoptimierte Zuordnung von Justi ...
aa) Insoweit ist der Ansatz, die Verweigerung der Aktenvorlage ni ...
bb) Die Alternativität kann erst dann aufgelöst und ein ...
cc) Zur Wahrung des Geheimnisschutzes ist allerdings auch dieser  ...
b) Bei dieser Lösung sind mithin aus Gründen des Geheim ...
c) Selbst wenn es sich nicht ausschließen lässt, dass  ...
5. Die Meinung der Senatsmehrheit hat zudem zur Konsequenz, dass  ...
a) Sowohl das Abwägungsprogramm als auch die Begründung ...
b) Allerdings wird auch das "in camera"-Verfahren in der Hauptsac ...
6. Die Bedeutung des "in camera"-Verfahrens für einen wirkun ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Dominika Blonski
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