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Informationen zum Dokument  BVerfGE 121, 175 - Transsexuelle V  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Fe ...
2. Im Gesetzgebungsverfahren wurde einhellig die Auffassung vertr ...
II.
1. Der 1929 geborene Antragsteller ist seit 1952 verheiratet. Aus ...
2. Das Amtsgericht hat daraufhin mit Beschluss vom 8. August 2005 ...
III.
1. Das Bundesministerium des Innern vertritt die Auffassung, &sec ...
2. Nach Erkenntnissen der Deutschen Gesellschaft für Sexualf ...
3. Der Lesben- und Schwulenverband hält § 8 Abs.   ...
4. Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche sti ...
5. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Int ...
6. Die Transsexuellen Selbsthilfe München meint, § 8 Ab ...
7. Der Deutsche Juristinnenbund ist der Ansicht, § 8 TSG sei ...
B.
I.
1. Art.  2 Abs.  1 in Verbindung mit Art.  1 Abs.& ...
2. Dem trägt § 8 TSG grundsätzlich Rechnung. Er er ...
3. Das aus Art.  2 Abs.  1 in Verbindung mit Art.  ...
4. Diese Einschränkung des Anspruchs auf personenstandsrecht ...
5. Die Vorenthaltung der rechtlichen Zuordnung zum empfundenen un ...
a) Allerdings verfolgt der Gesetzgeber mit der in § 8 Abs.&n ...
b) Die Regelung ist auch geeignet und erforderlich, um zu verhind ...
c) Die Beeinträchtigung, die ein verheirateter Transsexuelle ...
aa) Das gesetzgeberische Anliegen, das Rechtsinstitut der Ehe, di ...
bb) Demgegenüber wiegt aber auch die Beeinträchtigung s ...
(1) Mit der Ehelosigkeit wird die rechtliche Anerkennung der ge&a ...
(2) Vor allem aber wird durch § 8 Abs.  1 Nr.  2 T ...
(a) Zum Gehalt der Ehe gehört, dass sie eine auf Dauer angel ...
(b) Mit der Voraussetzung der Ehelosigkeit für die rechtlich ...
(c) Auch der Ehegatte des Transsexuellen, der nach rechtlicher An ...
cc) Wägt man einerseits das gesetzgeberische Interesse, die  ...
(1) Diese Interessen, die hinsichtlich des ehelichen Schutzes wid ...
(2) Entscheidend ist für die Gewichtung dabei insbesondere a ...
6. Es liegt in der Entscheidung des Gesetzgebers, auf welche Weis ...
a) Will der Gesetzgeber zum Schutz des Instituts der Ehe als vers ...
b) Angesichts der geringen Zahl der betroffenen verheirateten Tra ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Dominika Blonski
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