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Informationen zum Dokument  BVerfGE 128, 109 - Lebenspartnerschaft von Transsexuellen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Voraussetzung einer Eheschließung ist die Verschiedenges ...
2. a) Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die ...
b) Bei Entstehung des Transsexuellengesetzes war im Gesetzgebungs ...
3. Das Bundesministerium des Innern erarbeitete zum 7. April 2009 ...
4. a) In nahezu allen Rechtsordnungen Europas bestehen Mögli ...
b) In Finnland (§ 1 finnLPartG), Frankreich (PACS, Art.  ...
5. Seit Inkrafttreten des Transsexuellengesetzes wurden neue Erke ...
a) Mit der Entwicklung geschlechtsanpassender Operationen in den  ...
b) Sowohl bei der Diagnose als auch in der Behandlung kommt dem L ...
c) Für die personenstandsrechtliche Anerkennung nach dem Tra ...
d) Die Zahl der Transsexuellen, die nach der Änderung ihres  ...
II.
1. Die Beschwerdeführerin wurde 1948 mit männlichen &au ...
2. Hiergegen hat die Beschwerdeführerin am 28. Dezember 2007 ...
3. Unter dem 10. Mai 2010 hat die Beschwerdeführerin mitgete ...
III.
1. Das Bundesministerium des Innern hält die Rechtslage f&uu ...
2. Demgegenüber halten das Land Berlin, der Lesben- und Schw ...
B.
C.
I.
1. Art.  2 Abs.  1 in Verbindung mit Art.  1 Abs.& ...
2. Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn Trans ...
a) Zu der von Art.  2 Abs.  1 GG geschützten freie ...
b) Dass für die Eröffnung von Ehe oder Lebenspartnersch ...
aa) Mit dem Verweis auf den Eheschluss als Möglichkeit, sein ...
bb) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Ge ...
(1) Eine eingetragene Lebenspartnerschaft steht nur gleichgeschle ...
(2) Der Gesetzgeber kann bei der Bestimmung der Geschlechtszugeh& ...
(3) Zwar kann der Gesetzgeber näher bestimmen, wie der Nachw ...
(aa) Um feststellen und nachweisen zu können, ob der transse ...
(bb) Auch mit der dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit hat de ...
II.
D.

Bearbeitung, zuletzt am 25.11.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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