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Informationen zum Dokument  BVerfGE 134, 1 - Studiengebühren Bremen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. In Bremen galt zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt eine Stu ...
2. Nach § 109 Abs.  2 Satz 1 des Bremischen Hochschulge ...
a) Die einschlägigen damals geltenden Regelungen lauteten: ...
b) Das Land Bremen verfolgte mit diesen Regelungen ausweislich de ...
c) Im Jahr 2010 wurde durch Art.  13 Nr.  1 und 2 des Z ...
II.
1. Die Klägerinnen und der Kläger des Ausgangsverfahren ...
2. Sodann hat das Verwaltungsgericht das Verfahren gemäss Ar ...
III.
1. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat keine Bedenken gege ...
2. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, das ...
3. Die Hochschulrektorenkonferenz macht sich hinsichtlich der Ver ...
4. Der Deutsche Hochschulverband hält § 6 Satz 1 BremSt ...
5. Das Deutsche Studentenwerk, der Verband Hochschule und Wissens ...
6. Die Klägerinnen und der Kläger des Ausgangsverfahren ...
B.
C.
I.
1. Schafft der Staat mit öffentlichen Mitteln Studienangebot ...
a) Art.  12 Abs.  1 GG gewährleistet das Recht, di ...
b) Aus diesem Teilhaberecht resultiert kein Anspruch auf Kostenfr ...
aa) Art.  12 Abs.  1 GG in Verbindung mit Art.  3  ...
bb) Das bedeutet nicht, dass Erschwernisse, die mit der Erhebung  ...
2. Nach diesen Massgaben sind Studiengebühren im Umfang von  ...
a) Als Voraussetzung der Teilnahme am Studium beschränken St ...
b) Der Teilhabeanspruch wird durch Studiengebühren im hier i ...
c) Studiengebühren der hier in Rede stehenden Art bedür ...
aa) Fehlen flankierende Massnahmen, verstärken sich aufgrund ...
bb) Eines der zentralen Mittel zur Gewährleistung einer sozi ...
3. Ob die Bremer Regelung der Studiengebühren den Anforderun ...
II.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art.  3 Abs.  1 G ...
2. Die vorgelegten Regelungen begründen eine rechtfertigungs ...
3. Es sind keine tragfähigen Sachgründe für die Re ...
a) Als Rechtfertigungsgrund kann nicht allein auf den Wohnsitz od ...
aa) Allerdings sind unterschiedliche Regelungen in verschiedenen  ...
bb) Vorliegend scheidet eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlun ...
b) Tragfähige Sachgründe für die Rechtfertigung de ...
aa) Die Gebührendifferenzierung dient nicht dem Ausgleich ei ...
bb) Auch das Ziel des Landes Bremen, durch finanziellen Druck Stu ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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