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Informationen zum Dokument  BVerfGE 138, 377 - Mutmaßlicher Vater  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
1. Das Amtsgericht verpflichtete die Beschwerdeführerin mit  ...
2. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Beschwerdeführeri ...
IV.
V.
1. Der Bundesgerichtshof weist in seiner Stellungnahme insbesonde ...
2. Der Deutsche Familiengerichtstag sowie der Interessenverband U ...
3. Die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht h&aum ...
B.
I.
1. Die Gerichte haben die Bedeutung, die dem allgemeinen Pers&oum ...
a) Die Beschwerdeführerin erleidet durch die Verpflichtung z ...
b) Dem haben die Gerichte hier im Ansatz zutreffend das Interesse ...
c) Im vorliegenden Fall haben die Gerichte jedoch die Bedeutung d ...
2. Die Entscheidungen beruhen auf der Verkennung der Bedeutung de ...
II.
1. Der geltend gemachte Auskunftsanspruch ist nicht ausdrück ...
2. a) Gegen die gerichtliche Begründung von Auskunftsanspr&u ...
b) Die gerichtliche Rechtsfortbildung stößt jedoch an  ...
3. Danach sind die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher R ...
a) Die grundrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung s ...
b) Danach können die Gerichte die Verpflichtung einer Mutter ...
III.
1. Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen ...
2. Da die Verfassungsbeschwerde begründet ist, sind der Besc ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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