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Informationen zum Dokument  BVerfGE 140, 160 - Evakuierung aus Libyen  Materielle Begründung

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A.
I.
1. a) Unter dem Einfluss der Unruhen in einigen Nachbarlände ...
b) Parallel zu den ungesicherten Luftabholungen durch die Bundesw ...
2. a) Der Osten Libyens befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits w ...
b) Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr kam aufgrund e ...
c) Das Bundesministerium der Verteidigung war in einer eigenen An ...
3. a) Am späten Abend des 25. Februar 2011 stimmte die Bunde ...
b) Am 26. Februar 2011 blieb ein diplomatisches Ersuchen in Form  ...
c) Der Evakuierungseinsatz am Nachmittag des 26. Februar 2011 wur ...
d) Aufgrund der hohen Zahl der aus Nafurah zu Evakuierenden hatte ...
e) Der erweiterte Selbstschutz der eingesetzten Transportmaschine ...
f) Die deutschen Transall C-160 ESS flogen um 14:59 Uhr in den li ...
g) Am 27. Februar 2011 wurden drei niederländische Marineinf ...
4. a) Der Bundesminister des Auswärtigen hatte am Abend des  ...
b) Der damalige Erste Parlamentarische Geschäftsführer  ...
c) In der Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bund ...
d) Abgeordnete der Fraktion Die LINKE und die Fraktion selbst ste ...
e) Der Bundesminister des Auswärtigen antwortete am 5. April ...
f) Die Bundesregierung hatte in diesem Sinne bereits mit Schreibe ...
g) Ähnlich äußerte sich das Bundesministerium der ...
II.
1. Der Antrag sei zulässig. Als Fraktion des Deutschen Bunde ...
2. Der Antrag sei auch begründet. Die Antragsgegnerin habe d ...
a) Die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages im Falle eine ...
aa) Der Parlamentsvorbehalt sei aus einer ex-ante-Perspektive zu  ...
bb) Das Bundesverfassungsgericht habe als auslösendes Tatbes ...
cc) Aus der Staatspraxis sei auf die mit der Operation "Libelle"  ...
b) Bei Anwendung dieser Maßstäbe sei von einer Verletz ...
aa) Die Bundeswehr habe am 26. Februar 2011 im Sinne von § 2 ...
bb) Der Einsatz löse aus den genannten Gründen auch den ...
III.
1. a) Maßgeblich sei die Bestimmung der zustimmungsrelevant ...
b) Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Parlamentsvorbeha ...
c) Unabhängig vom Leitbild des Kriegseintritts fehle es an d ...
d) Bei dem Evakuierungseinsatz in Albanien im Jahr 1997 seien meh ...
2. a) Der Parlamentsvorbehalt verlange die "qualifizierte Erwartu ...
b) Ein Höchstmaß an Gefahrenvorsorge auch für unw ...
c) Das Bundesverfassungsgericht habe die qualifizierte Erwartung  ...
d) Weiter seien für die maßgebliche ex-ante-Beurteilun ...
e) Ferner müsse der Exekutive trotz der vollen gerichtlichen ...
f) Zwar sei der tatsächliche Waffeneinsatz insoweit nicht ma ...
3. Die Evakuierung aus Nafurah stelle nach diesen verfassungsrech ...
a) Der Einsatz habe nach Zweck und Ausgestaltung kein spezifisch  ...
b) Der dem Einsatz zugrunde liegende Auftrag habe eine nicht-mili ...
c) Die Gefahrenanalyse im unmittelbaren Vorfeld der Evakuierung h ...
d) Die Annahme einer drohenden militärischen Konfrontation k ...
e) Die "Verhaltensanweisung für die Soldatinnen und Soldaten ...
IV.
V.
VI.
B.
I.
II.
1. Die Antragstellerin hat in substantiierter Weise die Mögl ...
2. Der Deutsche Bundestag hat mit der Ablehnung des von der Frakt ...
III.
1. Zwischen den Beteiligten sind Umfang und Grenzen des sich unmi ...
2. Für das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin is ...
3. Die Antragstellerin hat, indem sie im Deutschen Bundestag am 2 ...
C.
I.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Gesamtzusammenhang we ...
a) Der unmittelbar kraft Verfassung geltende wehrverfassungsrecht ...
b) Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt ist angesich ...
2. Gegenstand der Parlamentsbeteiligung ist nach der Rechtsprechu ...
a) Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte in diesem Sinne lieg ...
aa) Die qualifizierte Erwartung der Einbeziehung deutscher Soldat ...
(1) Zum einen bedarf es hinreichender greifbarer tatsächlich ...
(2) Zum anderen ist eine besondere Nähe der Anwendung von Wa ...
bb) Anhaltspunkte für die drohende Einbeziehung deutscher So ...
b) Der Begriff "Einsatz bewaffneter Streitkräfte" als Ausdru ...
aa) Grundsätzlich unterliegt jeder Einsatz bewaffneter deuts ...
bb) Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 fest ...
3. Ohne vorherige parlamentarische Zustimmung ist ein Einsatz bew ...
a) Besteht die aus den konkreten Umständen hinreichend beleg ...
b) Nur ausnahmsweise ist die Bundesregierung -- bei Gefahr im Ver ...
c) Durch die als Ausnahmebefugnis im Notfall konzipierte Eilkompe ...
4. Die Konzeption der Eilkompetenz hat zur Folge, dass die Bundes ...
a) Die -- der Frage nach der Eilkompetenz vorausgehende -- Frage, ...
b) Bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals "Gefah ...
aa) Das Tatbestandsmerkmal "Gefahr im Verzug" legt die Voraussetz ...
bb) Eine verfassungsgerichtliche Kontrolle des Merkmals "Gefahr i ...
5. Ist ein von der Bundesregierung wegen Gefahr im Verzug beschlo ...
a) Der Senat hatte in seinen bisherigen Entscheidungen zum wehrve ...
aa) Die Auffassung des Gesetzgebers zu dieser Frage lässt si ...
bb) Das wehrverfassungsrechtliche Schrifttum misst zwar über ...
cc) Die kompetenzielle Funktion des wehrverfassungsrechtlichen Pa ...
b) Vielmehr ist es Aufgabe des Deutschen Bundestages selbst und s ...
aa) Gegenstand der Pflicht zu förmlicher Unterrichtung der B ...
bb) Die Unterrichtung des Bundestages muss in sachlicher Hinsicht ...
II.
1. Die in nationaler Alleinverantwortung von Soldaten der Bundesw ...
2. Ein grundsätzlich nur auf der Grundlage einer konstitutiv ...
a) Zum Zeitpunkt der Einsatzentscheidung bestanden hinreichende g ...
aa) Die Evakuierung aus Nafurah am 26. Februar 2011 war in zeitli ...
bb) Der Einsatz einer insgesamt zwanzig Soldaten umfassenden, bew ...
b) Darüber hinaus war zum Zeitpunkt der Einsatzentscheidung  ...
3. Zwischen den Beteiligten ist nicht im Streit, dass die Antrags ...
4. Wenn ein rechtserheblicher parlamentarischer Einfluss auf den  ...
5. Eine Verletzung des aus dem wehrverfassungsrechtlichen Parlame ...
a) Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundesminister des ...
b) Die Antragstellerin hat diese zwar umfängliche, aber sukz ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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