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Informationen zum Dokument  BVerfGE 150, 244 - Kennzeichenkontrollen Bayern  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. In Bayern ist die Polizei dazu ermächtigt, im Rahmen ihre ...
2. Nach den fachgerichtlichen Feststellungen zur praktischen Durc ...
II.
1. Der Beschwerdeführer, der seinen Hauptwohnsitz in Bayern  ...
2. a) Das Verwaltungsgericht hielt die Klage für zuläss ...
b) Das Bundesverwaltungsgericht wies die hiergegen gerichtete Rev ...
III.
IV.
B.
I.
II.
C.
I.
1. Die Durchführung einer Kennzeichenkontrolle berührt  ...
a) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gef& ...
b) Danach fällt die Durchführung einer Kennzeichenkontr ...
2. Eine Kennzeichenkontrolle gegenüber dem Beschwerdefü ...
a) Vorschriften, die zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch ...
b) Die Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach Art. 33 Abs. 2 Satz ...
aa) Eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach Ar ...
bb) Die Erfassung der Kennzeichen und der sich anschließend ...
(1) Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverfass ...
(2) Unter den Bedingungen der modernen Informationstechnik, die d ...
(3) Indem sich die Kennzeichenkontrolle mit den Kraftfahrzeugkenn ...
(4) Wie andere Überwachungsmaßnahmen auch ist die Kenn ...
II.
1. Soweit Kennzeichenkontrollen zur Verhütung oder Unterbind ...
a) Art. 33 Abs. 2 Satz 2 bis 5 BayPAG eröffnet Kennzeichenko ...
b) Keinen kompetenzrechtlichen Bedenken unterliegt im Hinblick au ...
2. Im Übrigen bestehen gegen die Gesetzgebungskompetenz des  ...
a) Der Kompetenz der Länder, Kraftfahrzeugkennzeichenkontrol ...
b) Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG ("gerichtliches Verfahren") und die au ...
aa) Regelungen zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr liegen  ...
(1) Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG weist dem Bund unter dem Gesichtspunk ...
(2) Ob eine Vorschrift die Strafverfolgung oder die Gefahrenabweh ...
(a) Die Kompetenzmaterie "gerichtliches Verfahren" im Sinne des A ...
(b) Demgegenüber richtet sich die Gefahrenabwehr auf die Bes ...
(3) Gefahrenabwehr und Strafverfolgung liegen oft nahe beieinande ...
(4) Das stellt nicht in Frage, dass die Kompetenzen sorgfält ...
bb) Ausgehend von diesen Maßstäben handelt es sich bei ...
(1) Die Zweckrichtung der Kennzeichenkontrolle ergibt sich aus de ...
(2) Auf diese präventiven Zwecke ausgerichtet ist auch der s ...
(3) Kompetenzwidrig ist auch nicht, dass der Gesetzgeber nach Art ...
III.
1. Art. 33 Abs. 2 Satz 2 bis 5, Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Ar ...
2. Die Ermächtigung zu Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen is ...
3. Für die Erreichung dieser Zwecke sind automatisierte Kenn ...
4. Mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im enger ...
a) Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im engeren S ...
aa) Polizeiliche Kontrollen zur gezielten Suche nach Personen ode ...
(1) Allein das allgemeine Interesse, zur Fahndung ausgeschriebene ...
(2) Verhältnismäßig ist eine Ermächtigung zu ...
(3) Anlasslose Kontrollen sind damit nicht generell ausgeschlosse ...
bb) Zu den Anforderungen des Übermaßverbots gehör ...
(1) Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen zur Fahndun ...
(2) Dem erheblichen Eingriffsgewicht automatisierter Kraftfahrzeu ...
cc) Schließlich muss sich die Ausgestaltung solcher Kontrol ...
dd) Im Übrigen folgen aus dem Verhältnismäßi ...
b) Die angegriffenen Vorschriften genügen den vorgenannten A ...
aa) In der ersten Variante sieht das Gesetz Kennzeichenkontrollen ...
(1) Die uneingeschränkte Eröffnung der Kraftfahrzeugken ...
(2) Die Regelung des Datenabgleichs ist bei verfassungskonformer  ...
(a) Die Reichweite des durch Art. 33 Abs. 2 Satz 3 BayPAG erö ...
(b) Verfassungsrechtlich ist dieses Verständnis auch geboten ...
(c) Die Regelung genügt auch den Bestimmtheitsanforderungen. ...
(3) Im Übrigen ist die Verhältnismäßigkeit d ...
bb) Als zweite Variante regelt das Gesetz Kraftfahrzeugkennzeiche ...
(1) Die Vorschrift erlaubt die Kennzeichenkontrolle an Orten, von ...
(2) Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist wiederum auch d ...
(3) Bei Gesamtabwägung ist damit Art. 33 Abs. 2 Satz 2 bis 5 ...
cc) Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist die Norm gleich ...
(1) Die Vorschrift erlaubt Kennzeichenkontrollen in Verkehrs- ode ...
(2) Bei dem gebotenen Verständnis als konkretisierungsbed&uu ...
(3) Die tatbestandliche Ausgestaltung der Vorschrift ist auch in  ...
dd) Als vierte Variante sieht das Gesetz Kennzeichenkontrollen an ...
(1) Die Vorschrift eröffnet Kennzeichenkontrollen zur Unters ...
(a) Das Ziel der Kennzeichenkontrollen nach der ersten Alternativ ...
(b) Die Durchführung solcher Kontrollen ist bei einer verst& ...
(c) Die Ermächtigung zu automatisierten Kennzeichenkontrolle ...
(2) Ausgehend von dem oben dargelegten Verständnis des Art.  ...
(3) Bei dem dargelegten Verständnis der Norm ist die tatbest ...
ee) Als fünfte Variante sieht die Vorschrift automatisierte  ...
(1) Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich durch das Ziel gerech ...
(a) Art. 33 Abs. 2 Satz 2 bis 5, Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 BayPAG erm& ...
(b) Eine solche Rechtfertigung findet die Regelung als Ausgleich  ...
(c) Verhältnismäßig sind automatisierte Kraftfahr ...
(2) Auch für diese Tatbestandsvariante ist der Kennzeichenab ...
(3) Vorbehaltlich einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Begre ...
ff) Die angegriffenen Vorschriften genügen im Wesentlichen a ...
(1) Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es, dass die Kennzeiche ...
(2) Eine aufsichtliche Kontrolle ist -- wie verfassungsrechtlich  ...
(3) Demgegenüber ist mit den Anforderungen des Verhältn ...
gg) Das Gesetz sieht im Grundsatz auch verfassungsrechtlich tragf ...
(1) Art. 33 Abs. 2 BayPAG regelt in Satz 2 die Erhebung der Daten ...
(2) Soweit Art. 38 Abs. 3 Satz 2 BayPAG demgegenüber eine Nu ...
(3) Keinen Einwänden unterliegt demgegenüber Art. 38 Ab ...
D. -- I.
1. Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit gesetzlicher Vors ...
2. Danach ist Art. 33 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 13 Abs ...
3. Nur für mit der Verfassung unvereinbar zu erklären i ...
4. Im Übrigen sind die Vorschriften nach Maßgabe der G ...
II.
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch: A. Tschentscher, Sibylle Perler
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