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Informationen zum Dokument  BVerfGE 157, 300 - Unterschriftenquoren Bundestagswahl  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Am 11. März 2020 stufte die World Health Organizatio ...
2. Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag seit de ...
3. Daneben sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass die Aufstellung d ...
4. Der 19. Deutsche Bundestag trat am 24. Oktober 2017  ...
5. Da der Bundespräsident mit der Anordnung über die Bu ...
6. Die Anpassung landeswahlrechtlicher Vorschriften zur Beibringu ...
7. In den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Me ...
II.
1. a) Mit am 7. Januar 2021 beim Bundesverfassungsgericht ei ...
b) Zur Begründung trägt die Antragstellerin zu I.  ...
aa) Durch die unveränderte Geltung von § 20 Abs.&n ...
bb) Das Bundesverfassungsgericht halte zwar wahlrechtliche Unters ...
cc) Im Übrigen gibt die Antragstellerin zu I. zur Begr& ...
dd) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung sei zur Vermeidung e ...
2. a) Die Antragstellerin zu II. hat mit am 3. Februar  ...
b) Zur Begründung führt die Antragstellerin zu II. ...
aa) Das passive Wahlrecht habe besondere Bedeutung im Zusammenhan ...
bb) Diesen Anforderungen genüge das Bundeswahlgesetz unter d ...
c) Außerdem erklärt die Antragstellerin zu II., i ...
B.
I.
1. a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG sind An ...
b) Wird im Organstreitverfahren eine Verletzung organschaftlicher ...
aa) Dabei ist davon auszugehen, dass der Bund, soweit ihm die Ges ...
bb) Soweit dem Grunde nach eine Handlungspflicht des Gesetzgebers ...
cc) Verengt sich die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit nur aus ...
c) Bei einem Antrag im Organstreitverfahren, mit dem ein gesetzge ...
aa) Die konkrete Ausgestaltung des Wahlrechts hat der Verfassungs ...
bb) Der Gesetzgeber hat eine die Wahlrechtsgleichheit und die Cha ...
cc) Demgemäß setzt eine den Anforderungen des §&n ...
2. Nach diesen Maßstäben haben die Antragstellerinnen  ...
a) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit steht ...
b) aa) Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Art.& ...
bb) Davon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in stän ...
(1) Die Beschränkung des Wahlakts auf ernsthafte Wahlvorschl ...
(2) Vor diesem Hintergrund umfasst der dem Gesetzgeber im Rahmen  ...
(3) Der mit der Festsetzung von Unterschriftenquoren verbundene E ...
(4) Dies in Rechnung stellend hat das Bundesverfassungsgericht in ...
(5) Hinsichtlich der zulässigen Höhe von Unterschriften ...
c) Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung, die auch die Realbe ...
aa) Die Antragstellerin zu I. beschränkt sich insoweit  ...
bb) Gleiches gilt im Ergebnis auch für die Antragstellerin z ...
d) Soweit die Antragstellerinnen aus der Veränderung der tat ...
aa) Zwar stellen die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen ...
bb) Daraus folgt indes nicht ohne Weiteres, dass der Antragsgegne ...
(1) Soweit sich die Antragstellerin zu I. bereits dem Grunde ...
(2) Nichts Anderes ergibt sich, soweit die Antragstellerinnen gel ...
cc) Schließlich genügen die Ausführungen der Antr ...
(1) Den Ausführungen der Antragstellerinnen kann nicht in ei ...
(a) Mit den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts e ...
(b) Es fehlt bereits an einer substantiierten Darlegung, dass der ...
(aa) Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts, wonac ...
(bb) Das kann dem Vortrag der Antragstellerinnen nicht in ausreic ...
(cc) Dies ist trotz der erkennbar höheren Schwierigkeiten f& ...
(dd) In diesem Zusammenhang fehlt es ferner an einer Auseinanders ...
(ee) Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den Verweisen der A ...
(ff) Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die nicht nä ...
(2) Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass aufgrund der pan ...
(a) Eine Auseinandersetzung mit Inhalt und Reichweite des dem Wah ...
(b) Hierzu hätte für die Antragstellerin zu I. ber ...
(c) Auch aus den Ausführungen der Antragstellerin zu II ...
(3) Der nachträgliche Hinweis der Antragstellerin zu I. ...
II.
C.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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